4.000 Euro Geldstrafe für „Räucherstäbchenpulver“ aus Peru
Teuer zu stehen kam einem 50-jährigen Mann aus dem östlichen Landkreis Rosenheim der Inhalt eines 32,6 Gramm schweren Päckchens, das er sich aus Peru schicken ließ und von seiner Mutter beim Zollamt Reischenhart abholen lassen wollte. Angeblich handelte es sich um ein Räucherpulver gegen Kopfschmerzen, das ähnlich einer Duftöllampe verwendet werden sollte. Mit dieser Aussage gab sich der Zöllner allerdings nicht zufrieden. Er führte einen Rauschgiftschnelltest durch, der ein positives Ergebnis anzeigte.
Die Zollfahnder in München übernahmen daraufhin die weiteren Ermittlungen. Chemische Untersuchungen des beschlagnahmten Pulvers ergaben schließlich, dass die Substanz mit der Aufschrift Räucherstäbchenpulver Mescalin, einen psychoaktiven Stoff, der aus Kakteen gewonnen wird, enthielt. Weil Mescalin nach dem Betäubungsmittelgesetz als Rauschgift einzustufen ist, verurteilte das Amtsgericht Rosenheim den Mann zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro.
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