Der Online-Vermittlungsdienst von Fahrgästen an Mietwagen mit Fahrer und auch private Fahrer zur Personenbeförderung „Uber“ darf seinen Dienst nicht mehr in Brasilien anbieten. Die Lobby der Gewerkschaften und Taxi-Unternehmen bezeichnete ein Urteil der zwölften Zivilkammer von São Paulo als Erfolg und Fortschritt. Der im Jahr 2009 in den USA gegründete Service bietet seinen Dienst in 56 Ländern, darunter in Kolumbien, Panama, Chile, Peru und seit dem vergangenen Jahr auch in Brasilien (Brasília, Rio de Janeiro, Belo Horizonte, São Paulo) an. Schätzungen gehen davon aus, dass alleine in São Paulo etwa 1.200 private Fahrzeuge mit „UberPop“ unterwegs sind.
Bundesrichter Roberto Luiz Corcioli hat den Vermittlungsdienst nun verboten. In der gerichtlichen Entscheidung wurden Strafen bei Missachtung von bis zu 34.000 US-Dollar pro Tag festgelegt und 1,7 Millionen Dollar, wenn das Unternehmen den Service nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Urteils aussetzt. Corcioli stellte ebenfalls fest, dass die Smartphone-Apps von Anbietern wie Google, Apple, Microsoft und Samsung entfernt werden müssen. „Uber“ hat den Gerichtsentscheid noch nicht erhalten, kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
Update 5. Mai
Richter Roberto Luiz Corcioli hat eine Beschwerde von „Uber“ akzeptiert und das Urteil der zwölften Zivilkammer von São Paulo aufgehoben.
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