Lateinamerika und Karibik: Kein Asyl für Kubaner in US-Botschaft in Havanna

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USA und Kuba nehmen nach mehr als fünf Jahrzehnten wieder diplomatische Beziehungen auf (Foto: state.gov)
Datum: 25. Juli 2015
Uhrzeit: 15:55 Uhr
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Autor: Redaktion
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Ersuchen um Schutz oder politisches Asyl in Botschaften sind in der Geschichte häufig. Damit verbundene Geschehnisse können auch unter Umständen historische weltpolitische Bedeutung einnehmen.
In Bezug auf Deutschland ist es von besonderer historischer Bedeutung, dass im Sommer 1989, nachdem die DDR die Ausreise nach Ungarn verbot, Tausende von DDR-Bürgern versuchten, in den westdeutschen diplomatischen Vertretungen in Ost-Berlin, Prag, Warschau und Budapest Asyl zu erhalten und dadurch ihre Ausreise aus der DDR zu erzwingen; die freie Ausreise sicherte ihnen schließlich Außenminister Hans-Dietrich Genscher im Oktober 1989 zu. Einer von vielen Flüchtlingen, die politisches Asyl in einer Botschaft gesucht und erhalten haben, ist Wikileaks-Gründer Julian Assange. Dieser ist seit dem Jahr 2012 Dauermieter in der ecuadorianischen Botschaft in London und dürfte dort noch länger sein Quartier aufschlagen. Als nach mehr als fünf Jahrzehnten die Staaten USA und Kuba wieder diplomatische Beziehungen aufgenommen und die USA vor wenigen Tagen ihre Botschaft in Havanna eröffneten, machte Washington nur zwei Tage später deutlich, dass Kubaner in ihrer Botschaft kein Asyl oder rechtlichen Schutz erhalten werden.

Das US-Außenministerium reagierte damit auf die in Umlauf gebrachten Gerüchte verschiedener Medien im südlichen Florida und einer Erklärung von US-Politiker Mario Diaz-Balart. Der jüngere Bruder des US-Kongressabgeordneten Lincoln Diaz-Balart und Sohn des exilierten kubanischen Politikers Rafael Diaz-Balart hatte es als problematisch bezeichnet, sollten Bürger der Karibikinsel Zuflucht im Botschaftsgebäude suchen.

Entgegen der landläufigen Meinung betonte Washington, dass die US-Botschaft in der kubanischen Hauptstadt kein US-Territorium sei. Im Rahmen des bestehenden US-Rechtes muss sich eine Asyl suchende Person physisch in den Vereinigten Staaten aufhalten. Auf internationaler Ebene existiert kein Anspruch auf Asyl oder legalen Aufenthalt in einem Aufnahmestaat: Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) begründet nur die Pflicht der Staaten, das Vorbringen eines Asylbewerbers in einem objektiven und effektiven Verfahren zu prüfen und ihm während des Verfahrens ein vorläufiges Bleiberecht zu gewähren. Die Flüchtlingskonvention und das Protokoll legen auf völkerrechtlicher Ebene den Rechtsstatus von Flüchtlingen fest.

Viele Staaten sind der Konvention bisher noch nicht beigetreten, so etwa die USA oder zahlreiche arabische Staaten. In der Region Lateinamerika gehören Brasilien, Kolumbien, Kuba, Chile, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Haiti, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, die Dominikanischen Republik und Uruguay zu den Unterzeichnern der Vereinbarung. In den Botschaften dieser Länder könnte eine Person diplomatisches oder territoriales Asyl beantragen – vorausgesetzt, dass es der Flüchtling in keine Verbrechen verwickelt ist.

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