Im Streit/Klage über einen Zugang zum Meer zwischen Bolivien und Chile hat sich der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag am Donnerstag (24.) für zuständig erklärt. Bolivien hatte bereits 2013 beim IGH geklagt, um eine Verhandlung über dieses strittige Thema zu erreichen. Der südamerikanische Binnenstaat verlor seinen Zugang im Salpeterkrieg von 1879 bis 1884 und Chile argumentiert, dass die Streitfrage bereits im Friedensvertrag von 1904 geklärt worden und der IGH daher nicht zuständig sei. Nach dem Entscheid ist der Weg frei für das Hauptverfahren. Chiles Präsidentin Michelle Bachelet gab am Donnerstagnachmittag (Ortszeit) bekannt, dass „diese Aussage keine Auswirkungen auf unsere territoriale Integrität“ hat.
Während einer öffentlichen Erklärung im Präsidentenpalast La Moneda betonte das Staatsoberhaupt, dass Chile „keine ausstehenden Fragen hinsichtlich der Grenze zu Bolivien habe“ und dass die Entscheidung aus Den Haag „nicht als Triumph für La Paz zu verstehen sei“. Laut Bachelet befinden sich die Verhandlungen lediglich in einer weiteren Vorstufe, „das internationale Recht und die Vernunft sind auf unserer Seite“.
„Ich versichere Ihnen, dass meine Regierung – und daran besteht kein Zweifel – auch in Zukunft alle geeigneten Maßnahmen ergreifen wird, um die Integrität unseres Landes zu sichern/wahren. Unter keinen Umständen wird die territoriale Integrität Chiles von den Beschlüssen aus Den Haag betroffen sein“, so das Staatsoberhaupt.
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