Korruptionsskandal FIFA : Weiterer Funktionär vor Auslieferung

fifa

Die FIFA ist der Weltfußballverband mit Sitz in Zürich (Foto: FIFA)
Datum: 10. Oktober 2015
Uhrzeit: 12:34 Uhr
Ressorts: Karibik, Sport
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
Sprachkurs Spanisch (Südamerika)

Das Schweizer Bundesamt für Justiz (BJ) hat die Auslieferung von Costas Takkas an die USA bewilligt. Der britische Staatsangehörige kann den Auslieferungsentscheid des BJ innerhalb von 30 Tagen beim Bundesstrafgericht anfechten. Der ehemalige Generalsekretär des Fussballverbands Cayman Islands (CIFA) und Attaché des Präsidenten des Nord- und Zentralamerikanischen und Karibischen Fussballverbands (CONCACAF) war am 27. Mai 2015 zusammen mit sechs weiteren FIFA-Funktionären aufgrund von US-Verhaftsersuchen in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt worden. Das am 1. Juli 2015 übermittelte formelle US-Auslieferungsersuchen stützt sich auf einen Haftbefehl vom 20. Mai 2015 der für den Bezirk Ost von New York zuständigen Staatsanwaltschaft. Takkas wird vorgeworfen, beim Verkauf von Marketingrechten anlässlich der Qualifikationsspiele für die WM 2018 und 2022 an eine US-amerikanische Sportvermarktungsfirma Bestechungsgelder in Millionenhöhe für den Präsidenten des CONCACAF verlangt und angenommen zu haben.

Den Markt verfälscht
Das BJ ist in seinem Auslieferungsentscheid zum Schluss gelangt, dass sämtliche Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt sind. Insbesondere ist der im US-Auslieferungsersuchen dargelegte Sachverhalt auch nach schweizerischem Recht strafbar (beidseitige Strafbarkeit). Danach hat Takkas durch die Annahme von Bestechungsgeldern für die Vergabe von Sportmarketingverträgen den Wettbewerb massiv beeinflusst und den Markt für Medienrechte im Zusammenhang mit den WM-Qualifikationsspielen verfälscht. Andere Sportvermarktungsfirmen sind benachteiligt worden; zudem sind die betroffenen Fussballverbände daran gehindert worden, allenfalls günstigere Vermarktungsverträge auszuhandeln. In der Schweiz wäre dieses Verhalten als unlauteres Handeln gemäss Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb strafbar.

Der Auslieferungsentscheid des BJ ist noch nicht rechtskräftig. Takkas kann innerhalb von 30 Tagen eine Beschwerde beim Bundesstrafgericht erheben, die innert fünf Tagen beim BJ angekündigt werden muss. Der Entscheid des Bundesstrafgerichts kann nur in besonderen Fällen – namentlich bei Hinweisen auf schwere Mängel des Strafverfahrens im Ausland – an das Bundesgericht weitergezogen werden.

P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie jetzt Fan von agência latinapress! Oder abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und lassen sich täglich aktuell per Email informieren!

© 2009 - 2024 agência latinapress News & Media. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IAP gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel und Leser- berichte geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Einsendungen und Rückmeldungen bitte das Kontaktformular verwenden.

Dies könnte Sie auch interessieren

Kommentarbereich

Hinweis: Dieser Kommentarbereich ist moderiert. Leser haben hier die Möglichkeit, Ihre Meinung zum entsprechenden Artikel abzugeben. Dieser Bereich ist nicht dafür gedacht, andere Personen zu beschimpfen oder zu beleidigen, seiner Wut Ausdruck zu verleihen oder ausschliesslich Links zu Videos, Sozialen Netzwerken und anderen Nachrichtenquellen zu posten. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, den Kommentar zu moderieren, zu löschen oder ggf. erst gar nicht zu veröffentlichen.
  1. 1
    kefchen

    denen sollte man jeden finger einzeln breitschlagen, damit sie kein geld mehr in die hand nehmen können, riesen Strafgelder werden sie ja in der USA zahlen müssen.

Diese News ist älter als 14 Tage und kann nicht mehr kommentiert werden!