José Maria Marin, ehemaliger Präsident des brasilianischen Fussballverbandes (CBF), hat sich am Dienstag (27.) mit seiner Auslieferung an die USA einverstanden erklärt. Das Bundesamt für Justiz (BJ) konnte deshalb in einem vereinfachten Verfahren die Auslieferung des brasilianischen Staatsangehörigen unverzüglich bewilligen. Über den Zeitpunkt der Übergabe werden wie üblich aus Gründen der Sicherheit und des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben gemacht.
Der ehemalige Fussball-Funktionär war am 27. Mai 2015 zusammen mit sechs weiteren Fussballfunktionären aufgrund von US-Verhaftsersuchen in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt worden. Das am 1. Juli 2015 dem BJ übermittelte formelle US-Auslieferungsersuchen stützt sich auf einen Haftbefehl vom 20. Mai 2015 der für den Bezirk Ost von New York zuständigen Staatsanwaltschaft. Marin wird vorgeworfen, beim Verkauf von Marketingrechten für die Copa America der Jahre 2015, 2016, 2019 und 2023 sowie für die Copa do Brasil der Jahre 2013 bis 2022 von Sportvermarktungsunternehmen Bestechungsgelder in Millionenhöhe angenommen und mit anderen Fussballfunktionären geteilt zu haben. Durch diese Vorgehensweise seien zwei Kontinentalverbände sowie der brasilianische Nationalverband finanziell geschädigt worden.
Zweites vereinfachtes Verfahren
Bisher hatte sich Marin einer Auslieferung an die USA widersetzt. Am Dienstag erklärte er sich nun in einer Anhörung damit einverstanden, an die USA ausgeliefert zu werden. Damit konnte das BJ in einem vereinfachten Verfahren seine Auslieferung unverzüglich bewilligen. Gemäss Rechtshilfegesetz muss der ehemalige Fussball-Funktionär innert zehn Tagen von einer US-Polizeieskorte übernommen und in die USA gebracht werden. Wie Marin hatte zuvor auch Jeffrey Webb, ehemaliger Vizepräsident der FIFA, der Auslieferung an die USA zugestimmt. Er konnte bereits am 15. Juli 2015 den US-Behörden übergeben werden.
Beschwerden gegen Auslieferungsentscheide des BJ
Die fünf anderen ehemaligen FIFA-Funktionäre widersetzen sich hingegen nach wie vor einer Auslieferung an die USA. Sie haben alle angekündigt, Beschwerden gegen die in den letzten fünf Wochen vom BJ ausgesprochenen Auslieferungsentscheide beim Bundesstrafgericht zu erheben. Die Beschwerden von Eugenio Figueredo (Uruguay) und Rafael Esquivel (Venezuela) sind bereits beim Bundesstrafgericht eingegangen.
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