Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (16.) die EU-Flugsicherheitsliste aktualisiert, in der die Fluggesellschaften aufgeführt werden, für die in der Europäischen Union Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht erfüllen. Mit Hilfe der Liste soll den europäischen Bürgerinnen und Bürgern die Einhaltung höchster Flugsicherheitsstandards garantiert werden, eine der obersten Prioritäten der im Dezember 2015 beschlossenen Luftfahrtstrategie. Die EU-Flugsicherheitsliste ist eines der wichtigsten Instrumente der Union, um dieses Ziel zu erreichen. Mit deraktuellen Aktualisierung werden alle in Sambia zugelassenen Fluggesellschaften sowie Air Madagascar und drei weitere, in Indonesien zugelassene Unternehmen (Citilink, Lion Air und Batik Air) von der Liste gestrichen. Darüber hinaus wird es Iran Air gestattet, den Flugbetrieb in die EU mit den meisten seiner Flugzeuge wieder aufzunehmen.
Die für den Verkehrsbereich zuständige EU-Kommissarin Violeta Bulc erklärte dazu: „Die Sicherheit des Luftverkehrs steht für mich an oberster Stelle und die heutige Aktualisierung ist das Ergebnis unserer ständigen Bemühungen, die größtmögliche Flugsicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in Europa zu gewährleisten. Erfreulicherweise ist es uns nach siebenjähriger Arbeit und umfassender technischer Hilfe der EU gelungen, alle Fluggesellschaften aus Sambia von der Liste zu streichen. In Iran wurde im Mai nach meinem Besuch im Monat davor eine technische Bewertung erfolgreich abgeschlossen. Auf dieser Grundlage freue ich mich anzukündigen, dass auch Iran Air der Betrieb im europäischen Luftraum mit den meisten seiner Flugzeuge wieder gestattet ist.“
Die EU-Flugsicherheitsliste dient nicht nur der Wahrung eines hohen Sicherheitsniveaus in der EU, sondern hilft den betroffenen Ländern auch bei der Verbesserung ihrer Sicherheitsstandards, so dass sie letztendlich von der Liste gestrichen werden können. Darüber hinaus ist die Flugsicherheitsliste auch zu einem wichtigen Präventionsinstrument geworden, weil sie Länder mit Sicherheitsproblemen dazu veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen, bevor eine Betriebsuntersagung ausgesprochen werden muss. Mit der Aktualisierung wird insgesamt 216 Fluggesellschaften der Betrieb im Luftraum der EU untersagt.
214 Fluggesellschaften aus 19 Staaten, da die Luftfahrtbehörden dort die erforderliche Sicherheitsaufsicht nicht voll gewährleisten können; zwei Fluggesellschaften wegen Sicherheitsbedenken, nämlich Iraqi Airways (Irak) und Blue Wing Airlines (Suriname). Darüber hinaus unterliegen sechs weitere Fluggesellschaften Betriebsbeschränkungen und dürfen die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen: Afrijet und Nouvelle Air Affaires SN2AG (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren), Iran Air (Iran) und TAAG Angola Airlines (Angola).
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