Vom 25. bis 26. Oktober findet in Santo Domingo (Hauptstadt der Dominikanischen Republik) die Außenministertagung der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) mit der Europäischen Union statt. Beim Treffen geht es um die Zukunft der biregionalen Partnerschaft Der Rat der Europäischen Union hat sich einen Überblick über die Vorbereitungen verschafft und einen Entwurf der Tagesordnung angenommen. Darin sind Beratungen über Möglichkeiten zur Stärkung des biregionalen Dialogs und zur Vertiefung der beiderseitigen Beziehungen, eine Bewertung der auf den Gipfeltreffen beschlossenen Programme und Maßnahmen, Beratungen zur Entwicklungsfinanzierung und zum Klimawandel und ein spezifischer Punkt zur EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung (EU-LAK-Stiftung) vorgesehen.
Auf der Tagung soll zudem ein Übereinkommen zur Errichtung der EU-LAK-Stiftung als internationale Organisation unterzeichnet werden. Im Rahmen der EU-LAK-Stiftung bündeln die Europäische Union mit ihren 28 Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) mit ihren 33 Mitgliedstaaten ihre Kräfte, um folgende Ziele zu erreichen: Förderung der gegenseitigen Kenntnis und des gegenseitigen Verständnisses der beiden Regionen; Stärkung des Prozesses der biregionalen Partnerschaft zwischen der CELAC und der EU mit einer stärkeren Einbeziehung der Zivilgesellschaft und Verbesserung der gegenseitigen Wahrnehmung der beiden Regionen und des Bekanntheitsgrads der biregionalen Partnerschaft.
Die Ziele der EU-LAK-Stiftung sollen durch verschiedene Aktivitäten erreicht werden, wie zum Beispiel die Anregung von Debatten im Rahmen von Seminaren, Konferenzen und Veröffentlichungen, die Förderung von Veranstaltungen im Zusammenhang mit den in den CELAC-EU-Gipfeltreffen behandelten Themen, die Einleitung biregionaler Programme und die Organisation eines Austausches sowie die Förderung von Studien und die Erschließung neuer Kontaktmöglichkeiten.
Die EU-LAK-Stiftung hat ihren Sitz weiterhin in Hamburg (Deutschland). Die im Jahr 2011 errichtete vorläufige Stiftung wird nach dem Abschluss des internationalen Übereinkommens aufgelöst.
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