Die Schweiz hat Ende November 2016 mit Chile eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) unterzeichnet. Die beiden Länder beabsichtigen, die Daten gemäss dem globalen AIA-Standard ab 2018 zu erheben und ab 2019 auszutauschen. Die Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung durch den Botschafter der Schweiz in Chile, Edgar Dörig, und Rodrigo Valdés, Minister of Finance in Chile, bestätigt die von der Schweiz auf internationaler Ebene eingegangene Verpflichtung zur Umsetzung des AIA-Standards. Die Schweiz stärkt damit ihr Netz von AIA-Partnerstaaten. Chile erfüllt insbesondere die hohen Anforderungen an die Einhaltung des Spezialitätsprinzips und die Garantie der Vertraulichkeit der gelieferten Daten, die für die Einführung des AIA vorausgesetzt werden.
Rechtlich wird der AIA mit Chile gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) umgesetzt. Das MCAA basiert auf dem von der OECD entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ermächtigt, zur Einführung des AIA mit Chile und weiteren Ländern eine Vernehmlassung durchzuführen. Die Vernehmlassung wurde am 1. Dezember 2016 eröffnet. Anschliessend werden die entsprechenden Bundesbeschlüsse den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.
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