Lateinamerika – Schweiz: Einführung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen

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Das Inkrafttreten des AIA ist auf den 1. Januar 2018 vorgesehen (Foto: EDA)
Datum: 02. Februar 2017
Uhrzeit: 12:22 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 2. Februar 2017 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) mit zusätzlichen Ländern eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA ist auf den 1. Januar 2018 vorgesehen, sodass ein erster Datenaustausch 2019 stattfinden wird. Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. April 2017. Zu den von der Vernehmlassung betroffenen Ländern gehören: China, Indonesien, Russland, Saudi-Arabien, Liechtenstein, Kolumbien, Malaysia, die Vereinigten Arabischen Emirate, Montserrat, Aruba, Curaçao, Belize, Costa Rica, Antigua und Barbuda, Grenada, Saint Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, die Cookinseln und die Marshallinseln. Für die Aufnahme in das Netzwerk der Partnerstaaten der Schweiz werden diese Länder das Spezialitätsprinzip einhalten und die Vertraulichkeit der gelieferten Daten gewährleisten müssen.

Die Einführung des AIA mit diesen Staaten und Territorien bestätigt die von der Schweiz auf internationaler Ebene eingegangene Verpflichtung zur Umsetzung des AIA-Standards. Dadurch bekräftigt die Schweiz ihre Absicht, den AIA mit Staaten und Territorien einzuführen, welche die Anforderungen des internationalen AIA-Standards erfüllen, was sich positiv auf die Integrität und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes auswirkt. Die grosse Mehrheit der Länder, die sich zur Anwendung des AIA verpflichtet haben, so insbesondere die anderen internationalen Finanzplätze, haben diese Staaten und Territorien ebenfalls in ihre Liste der Partnerstaaten aufgenommen.

Die Vernehmlassung läuft parallel zu der am 1. Dezember 2016 eröffneten Vernehmlassung zur Einführung des AIA mit weiteren Staaten und Territorien ab 2018/2019. Nach Durchführung der Vernehmlassungen sollen beide Vorlagen zu einem Geschäft zusammengeführt und dem Parlament unterbreitet werden. Rechtlich wird der AIA mit den oben aufgeführten Staaten und Territorien gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) umgesetzt. Das MCAA basiert auf dem von der OECD entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch.

Die Schweiz hat den AIA im Jahr 2017 mit allen Staaten der EU inklusive Gibraltar sowie mit Australien, Island, Norwegen, Japan, Kanada, Südkorea sowie mit den Besitzungen der britischen Krone Jersey, Guernsey und der Insel Man eingeführt. Mit diesen 38 Ländern und Territorien werden im Jahr 2018 erstmals Daten ausgetauscht werden.

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