Kolumbien wird unter Kontrolle des „IStGH“ gestellt

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Datum: 31. Oktober 2009
Uhrzeit: 16:20 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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0070070BAb dem 01. November 2009 wird der internationale Strafgerichtshof auch für Kolumbien zuständig sein. Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, einschließlich Versklavung, Mord, Folter, Entführung und Terrorismus werden dann vom „IstGH“, einer internationalen Organisation mit Sitz in Den Haag untersucht.

Das Problem betrifft allerdings nicht nur die Guerilla, Paramilitärs, Drogenhändler und kriminellen Banden in Kolumbien. Auch kolumbianische Sicherheitskräfte waren in den letzten Jahren in verschiedene außergerichtliche Skandale verwickelt. Die Staatsanwaltschaft in Kolumbien hat seit 2003 mehr als 1.600 Disziplinarverfahren gegen Beamte eröffnet. Berichte des Kinderhilfswerks UNICEF belegen weiterhin, dass in Kolumbien etwa 11.000 Kinder und Jugendliche von illegalen bewaffneten Gruppen rekrutiert wurden.

Der Botschafter von Kolumbien in Den Haag, Francisco Lloreda, bezeichnet das Abkommen als „gute Nachricht“. Der internationale Strafgerichtshof werde für Kolumbien durch seine Kontrollfunktion ein Verbündeter im Kampf gegen die bisherige Straffreiheit für bestimmte Verbrechen sein, betonte Francisco Lloreda.

Mehr als 20 Länder in Südamerika und der Karibik haben bereits die Statuten des „IstGH“ unterzeichnet: Antigua und Barbuda, Argentinien, Barbados, Belize, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, Guyana, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago, Uruguay und Venezuela.

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