Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat am Donnerstag (30.) in dem Zivilrechtsstreit des peruanischen Landwirts Saúl Lliuya gegen die RWE AG einen Hinweis- und Beweisbeschluss verkündet. Der Senat hat zunächst darauf hingewiesen, dass er auch nach weiteren rechtlichen Ausführungen der Beklagten an der in der mündlichen Verhandlung vom 13.11.2017 ausführlich dargestellten rechtlichen Beurteilung festhält. Die Klage sei, so der Senat, zulässig und mit dem Hauptantrag des Klägers auch schlüssig begründet.
Mit seinem Hauptantrag verlange der Kläger die Feststellung der Verpflichtung zum anteiligen Ersatz von Aufwendungen für durchgeführte Schutzmaßnahmen zu Gunsten seines Eigentums. Es entspreche der gesetzlichen Systematik, dass auch derjenige, der rechtmäßig handele, für von ihm verursachte Eigentumsbeeinträchtigungen haften müsse. Dieser grundsätzliche Rechtsgedanke sei auch auf das Vorbringen der Parteien im vorliegenden Fall anzuwenden. Nach dem Beweisbeschluss des Senats soll durch Sachverständigengutachten Beweis erhoben werden. Dabei wird sich die Beweisaufnahme auf folgende Fragen erstrecken:
Infolge der erheblichen Zunahme der Ausbreitung und des Wasservolumens der Palcacocha Lagune besteht eine ernsthaft drohende Beeinträchtigung des unterhalb der Gletscherlagune liegenden Hausgrundstücks des Klägers durch eine Überflutung und/oder eine Schlammlawine.
Die von den Kraftwerken der Beklagten freigesetzten CO2-Emissionen steigen in die Atmosphäre auf und führen aufgrund physikalischer Gesetze in der gesamten Erdatmosphäre zu einer höheren Dichte der Treibhausgase.
Die Verdichtung der Treibhausgasmoleküle hat eine Verringerung der globalen Wärmeabstrahlung und einen Anstieg der globalen Temperatur zur Folge.
Infolge des sich ergebenden auch lokalen Anstiegs der Durchschnittstemperaturen beschleunigt sich das Abschmelzen des Palcaraju-Gletschers; der Gletscher verliert an Ausdehnung und zieht sich zurück, das Wasservolumen der Palcacocha Lagune steigt auf ein Maß, was durch die natürliche Moräne nicht mehr gehalten werden kann.
Der Mitverursachungsanteil der Beklagten an der aufgezeigten Verursachungskette ist mess- und berechenbar. Er beträgt bis heute 0,47 %. Ein ggf. abweichend festgestellter Verursachungsanteil ist entsprechend durch den Sachverständigen zu beziffern.
Die mit der Begutachtung zu beauftragenden Sachverständigen wird der Senat im Zusammenwirken mit den Parteien bestimmen. Für das Einholen der Gutachten hat der Kläger zudem einen Auslagenvorschuss i.H.v. 20.000 Euro zu zahlen.
Meine Meinung dazu.
Es ist nicht zu glauben, da kommt ein peruanischer Bauer 13.000 Km weit daher und verklagt ein Energieunternehmen hier in Deutschland.
Wobei sich eine der größten Dreckschleuder Südamerikas nach Sao Paulo, die 10 Mio Metropole Lima, gleich bei ihm gleich um die Ecke (405 Km) befindet und ich weiß wovon ich rede. Warum verklagt er nicht auch seine Regierung, die Umweltschäden gerade in Peru und im übrigen Lateinamerika sind exorbitant höher einzustufen als ein CO2 Schadens eines Energieversorger hier in Deutschland.
Und warum gerade hier in Deutschland und nicht irgendwo in Afrika, USA, China, Indien, weil sich hier im Zentrum von Europa die dümmste Demokratie auf diesem Globus befindet, das wissen nicht nur peruanische Bauern sondern auch viele Leute aus dem nahen Osten, Tunesien, Marokko, und dem Rest von Afrika.
Und Morgen gehe ich zum Rechtsanwalt und verklage Toyota auf Schmerzensgeld für meine eventuellen Hinterbliebenen, denn es könnte sein, dass mich 2018 ein Fahrer eines Busses von Toyota auf eine Bergstrecke in den Anden bei Cusco in eine Schlucht stürzt und ich diesen Sturz nicht überlebe.