Zivilrechtsstreit des peruanischen Landwirts gegen RWE – Update

gletscher

Die Laguna Palcococha liegt in der Region Ancash in der Hochgebirgskette Cordillera Blanca auf einer Höhe von 4.566 Meter über dem Meeresspiegel (Screenshot YouTube)
Datum: 12. November 2017
Uhrzeit: 14:40 Uhr
Ressorts: Natur & Umwelt, Peru
Leserecho: 3 Kommentare
Autor: Redaktion
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Am 13. November 2017 (Montag) verhandelt der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm ab 12:30 Uhr Ortszeit den Zivilrechtsstreit des peruanischen Landwirts Saúl Lliuya gegen die RWE. Der Kläger ist Miteigentümer eines Wohnhauses in der Stadt Huaraz in der Region Ancash in Peru. Die Stadt liegt am Fuße der Anden unterhalb der Laguna Palcacocha, eines Gletschersees. Der durch eine natürliche Moräne gestaute See wiederum liegt unterhalb des Palcaraju-Gletschers. In der Region kann es zu Erdbeben und Erdrutschen kommen, die in der Vergangenheit bereits Gletscherseeausbrüche mit einer Überflutung der Stadt Huaraz ausgelöst haben. Bei einer erneuten Flutwelle würde aller Voraussicht nach das Haus des Klägers mitüberschwemmt.

Um der Überschwemmungsgefahr entgegenzuwirken soll u. a. das Wasservolumen des Gletschersees langfristig gesenkt werden, was trotz staatlicher Maßnahmen in den letzten Jahren nicht gelungen ist. Nach Auffassung des Klägers stellt das im Jahr 2016 gemessene Wasservolumen von 17,4 Mio. m³ einen gefährlichen Wasserstand dar. Für das Volumen macht er das durch weltweite Treibhausgasemissionen ausgelöste Abschmelzen des Gletschers verantwortlich. Die Beklagte wiederum hält er für mitverantwortlich, weil sie nach seiner Schätzung zu 0,47% zu den Treibhausgasemissionen beitrage.

Im vorliegenden Rechtsstreit verlangte der Kläger erstinstanzlich in erster Linie die Feststellung, dass die Beklagte entsprechend ihrem – vom Gericht zu bestimmenden – Anteil an den Treibhausgasemissionen verpflichtet sei, die Kosten für geeignete Maßnahmen zum Schutz seines Eigentums vor einer erneuten Gletscherflut zu tragen (Hauptantrag). Mit drei Hilfsanträgen begehrte der Kläger in erster Instanz, die Beklagte zu verurteilen, die Wassermenge in dem Gletschersee entsprechend ihrem Anteil an dem CO2-Ausstoß durch geeignete Schutzmaßnahmen zu senken, einen auf ihn entfallenden Kostenanteil von 17.000 Euro für geeignete Schutzmaßnahmen an einen Gemeindezusammenschluss seiner Heimat zu zahlen und weiter hilfsweise, ihm für Schutzmaßnahmen bereits verauslagte 6.384 Euro zu erstatten.

Mit Urteil vom 15.12.2016 hat das Landgericht Essen die Klage in erster Instanz abgewiesen. Der Hauptantrag sowie die ersten beiden Hilfsanträge seien, so das Landgericht, unzulässig, weil nicht hinreichend bestimmt. Den Anteil der Beklagten an den globalen Treibhausemissionen habe der Kläger in seinen Anträgen selbst benennen müssen und nicht einer Schätzung des Gerichts überlassen dürfen. Eine Zahlung an einen Gemeindezusammenschluss habe der Kläger ebenfalls zu unbestimmt beantragt, weil für die Beklagte nicht zu erkennen sei, an wen sie gegebenenfalls leisten solle.

Der Antrag auf Erstattung verauslagter 6.384 Euro für von ihm veranlasste Schutzmaßnahmen sei unbegründet, weil sich die vom Kläger behauptete Flutgefahr der Beklagten nicht als Störerin individuell zuzuordnen lasse. Es gebe zahllose Emittenten von Treibhausgasen. Wenn durch eine Vielzahl von Emittenten freigesetzte Treibhausgase durch einen komplexen Naturprozess eine Klimaänderung hervorriefen, lasse sich keine lineare Verursachungskette zwischen einer Quelle der Treibhausgase und dem vom Kläger vorgetragenen Schaden feststellen.

Gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts hat der Kläger Berufung eingelegt. Im Berufungsverfahren hält er an seinem Klagebegehren fest, stellt 2 neue Anträge und präzisiert seine Klageanträge. Dem tritt die Beklagte entgegen, indem sie die Zurückweisung der Berufung und damit die Abweisung der Klage beantragt. Über die Berufung wird der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 13. November 2017 mündlich verhandeln.

Update, Presseerklärung vom 13. November

Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat heute in dem Zivilrechtsstreit des peruanischen Landwirts Saúl Lliuya gegen die RWE AG (Az. 5 U 15/17 OLG Hamm) mündlich verhandelt.

In dem mit den Parteien geführten Rechtsgespräch hat der Senat auf ein – nach seiner derzeitigen und vorläufigen Einschätzung – schlüssiges Klagebegehren und eine wahrscheinlich bevorstehende Beweisaufnahme hingewiesen.

Am Ende der mündlichen Verhandlung hat der Senat einen Verkündungstermin anberaumt. Außerdem hat die Beklagte Gelegenheit erhalten, schriftsätzlich zu der im heutigen Termin geäußerten rechtlichen Einschätzung des Senats Stellung zu nehmen.

Verkündungstermin des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm in dem Rechtsstreit Lliuya ./. RWE AG (Az. 5 U 15/17 OLG Hamm) am 30.11.2017, 12:00 Uhr, Saal B 207.

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Kommentarbereich

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  1. 1
    olivia2000

    Ich finde es schon ziemlich skuril, wenn ein Bewohner aus einem Land wo der Umweltschutz noch keine Lobby hat hier hin nach Deutschland kommt, 10.000 Km weit weg um ein Energieunternehmen, das mit Kohle die Umwelt belastet, verklagt. Unweit seines Wohnortes aber befindet sich eine 10 Millionen Metropole die vom Umweltschutz noch nie was gehört hat und der Smog schon so gewaltig ist, dass sie fast ohne Sauerstofbehandlung die City nicht lebend verlassen kann.
    Aber er kommt natürlich hier nach Deutschland, weil sich mittlerweile Welteit herumgesprochen hat, was man mit den dummen Deutschen so alles machen kann.Nordafrikaner, und andere arabische Staaten wissen wovon ich spreche.

    • 1.1
      Dr.Klaus Heine

      „Räumt doch erstmal bei Euch auf…..“ bevor Deutschland zu belästigen ist, zeigt die Arroganz reicher Staaten und speziell der Bundesrepublik Deutschland, die selbst große Töne spuckt und nichts der gesteckten Ziele erreicht. Wir sollten erst vor der eigenen Tür aufräumen, bevor wir über andere Menschen lästern, die real in Gefahr sind. RWE ist zudem einer dieser Verbrecher,neudeutsch „global-player“, die in Geldgier anderen die Luft abdrehen und weltweit damit auch einem peruanischen Bauern.

  2. 2
    olivia2000

    Die größten Dreckschleudern sitzen nicht in Deutschland sondern in Indien, China, Afrika Lateinamerika selbst und Amerika.
    Dazu kommen noch die zahlreichen Multimillionen Metropolen auf diesem Globus wo noch nicht mal 10% an Fahrzeugen einen Kathalysator haben.
    Keiner aber auch keiner versucht dort ein Gerichtsverfahren anzustrengen da dort die Justizuhren ganz klar anders laufen. Hier in Deutschland sizt im Vergleich ein kleiner Verschmutzer aber auch eine schwache und sozialkranke Justiz, deshalb kommen solche Leute nach Deutschland.
    Sehr verehrter Herr Heine, waren sie schon mal in Lima, bitte erst mal dort hin fahren und dann ein Urteil über die RWE im Vergleich abgegen..
    Von Lima bis nach Huaraz sind es 400 Km also mal kurz um die Ecke. Dieser Bauer sollte mal erst die Lage in Lima checken und sich überlegen ob wir hier in Deutschland für sein Problem überhaupt zuständig sind. Ich behaupte mal, dass Lima mit seinen „10 Millionen“ Einwohnern das doppelt oder dreifache an Schadstoffen in die Atmosphäre abläst als das im Verhältnis kleine RWE. Und wenn sie weiter sehen wie gerade in Südamerika mit der gesammten Umwelt umgegangen wird bekämmen sie an manchen Stellen einen Tobsuchtsanfall und würden etwas anders kommentieren.

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