Freilassung von Teodora del Carmen Vásquez

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Teodora del Carmen Vásquez war im Jahre 2007 wegen angeblichen Mordes an ihrem neu geborenen Kind zu 30 Jahren Haft verurteilt worden (Foto: Amnesty International Schweiz)
Datum: 19. Februar 2018
Uhrzeit: 19:01 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Am 15. Februar 2018 war die 34-jährige Teodora del Carmen Vásquez nach mehr als zehnjähriger Haft aus dem Frauengefängnis von Ilopango/San Salvador entlassen worden. Sie gehört zur Gruppe der sogenannten „17-Plus-Frauen“, die von der salvadorianischen Justiz wegen angeblicher Abtreibungen verhaftet und anschließend wegen vermeintlichen Kindsmordes zu hohen, bis zu 30-jährigen Haftstrafen verurteilt worden sind.

Menschenrechtsorganisationen gehen davon aus, dass sich momentan 28 Frauen aus diesem Grund in Haft befinden. Teodora del Carmen Vásquez war im Jahre 2007 wegen angeblichen Mordes an ihrem neu geborenen Kind zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Zeugenaussagen, medizinische Gutachten und weitere Tatumstände, die dokumentierten, dass Teodora del Carmen Vásquez eine Fehlgeburt erlitten hatte, wurden seinerzeit von der salvadorianischen Justiz nicht gewürdigt. Ein salvadorianisches Revisionsgericht hatte den Urteilspruch noch im Dezember letzten Jahres bestätigt. Die nun erfolgte Freilassung war durch eine vom Verfassungsgericht und vom Justizminister verfügte Strafumwandlung (commutación) möglich geworden, in der auf zahlreiche Prozessmängel im damaligen Strafverfahren gegen Teodora del Carmen Vásquez hingewiesen wird.

Zu der Freilassung von Teodora del Carmen Vásquez erklärte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Bärbel Kofler:

Ich begrüße die Freilassung von Teodora del Carmen Vásquez, die nach mehr als zehnjähriger Haft nun endlich das Frauengefängnis von Ilogango verlassen konnte.

Die vom salvadorianischen Verfassungsgerichtshof und Justizministerium verfügte Strafumwandlung, die zur Freilassung von Teodora del Carmen Vásquez führte, ist ein wichtiger, wenn auch später Sieg für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in El Salvador.

Ich hoffe, dass auch die Fälle der übrigen sogenannten „17-Plus“-Frauen rasch einer kritischen rechtsstaatlichen Überprüfung unterzogen werden, bei der insbesondere der menschenrechtliche Anspruch auf ein faires Verfahren, der Grundsatz des in dubio pro reo und die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der verhängten Strafmaße Beachtung finden.

Die Bundesregierung wird sich weiterhin für eine Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten in El Salvador einsetzen und fördert ein Menschenrechtsprojekt für die Unterstützung der „17 Plus-Frauen“. Sie möchte auf diese Weise auch diejenigen gesellschaftlichen Kräfte unterstützen, die sich für eine vorurteilsfreie Diskussion von Frauenrechten einsetzen.

Teodora del Carmen wünsche ich ein glückliches Wiedersehen mit ihrer Familie und eine erfolgreiche Umsetzung ihrer Lebenspläne.

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