Kernpunkte des Handelsabkommens EU-Mexiko

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Derzeit hängen 400.000 Arbeitsplätze in der EU in unterschiedlicher Weise mit den EU-Ausfuhren nach Mexiko zusammen (Foto: europa.eu)
Datum: 23. April 2018
Uhrzeit: 14:04 Uhr
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Autor: Redaktion
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Am 21. April 2018 haben die Europäische Union und Mexiko eine Einigung über ein neues Handelsabkommen erzielt. Es wird Teil eines umfassenderen, modernisierten Globalabkommens zwischen der EU und Mexiko sein und den Umfang des geltenden, im Jahr 1997 unterzeichneten Handelsabkommens erweitern. Die Europäische Kommission hat das Abkommen auf der Grundlage eines von den EU-Regierungen einstimmig angenommenen Mandats ausgehandelt. Im Verlauf der Verhandlungen hat die Kommission stets den Grundsatz der Transparenz gewahrt. Auf der Basis der aktuellen Grundsatzeinigung werden die Verhandlungsführer beider Seiten weiter darauf hinarbeiten, alle verbleibenden technischen Fragen zu klären und eine endgültige Fassung des Abkommens auszuarbeiten. Anschließend wird die Kommission den Wortlaut des Abkommens aus rechtlicher Sicht prüfen, ihn in alle EU-Amtssprachen übersetzen und das Abkommen dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Genehmigung vorlegen.

Die EU ist der drittgrößte Handelspartner Mexikos, Mexiko stellt seinerseits mit einer Bevölkerung von 128 Millionen Menschen den zweitgrößten Handelspartner der EU in Lateinamerika nach Brasilien dar. Das Gesamtvolumen des Handels zwischen der EU und Mexiko beträgt 62 Mrd. EUR für Waren (2017) und 15 Mrd. EUR für Dienstleistungen (2016). Die EU-Ausfuhren von Waren nach Mexiko belaufen sich auf 38 Mrd. Euro (2017), weitere 10 Mrd. EUR entfallen auf die Ausfuhren von Dienstleistungen (2016).

Derzeit hängen 400.000 Arbeitsplätze in der EU in unterschiedlicher Weise mit den EU-Ausfuhren nach Mexiko zusammen. Mit dem vorliegenden Abkommen werden der Handel mit Mexiko und die einschlägigen Investitionen erleichtert, sodass sich diese Zahl erhöhen dürfte. Mit jeder Milliarde der EU-Ausfuhren werden rund 14 000 Arbeitsplätze in Europa unterstützt; folglich werden mit jeder Steigerung der europäischen Ausfuhren entsprechend mehr Arbeitsplätze garantiert bzw. geschaffen.

Mit dem Inkrafttreten des Abkommens werden Vorteile für Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher in der gesamten Union geschaffen, ebenfalls wird die politische Agenda der EU im Bereich der wertbasierten Handelspolitik gefördert. Es wird ein deutliches Zeichen dafür gesetzt, dass die EU und Mexiko für Geschäftstätigkeiten offen sind und Protektionismus zurückweisen.

Dies wird mit folgenden Maßnahmen erreicht:

-Abschaffung der verbleibenden Zölle
-Gewährleistung der Nachhaltigkeit und Bekämpfung der Korruption
-Aufrechterhaltung strenger Gesundheits- und Hygienestandards für Lebensmittel
-Abbau der Formalitäten bei dem Handel mit Industriegütern
-Vereinfachung der Zollverfahren
-Öffnung des Marktes für öffentliche Aufträge für EU-Unternehmen
-Förderung von Investitionen und Gewährleistung einer transparenten und nachvollziehbaren Beilegung von Streitigkeiten durch eine Investitionsgerichtsbarkeit
-Neue Möglichkeiten im Dienstleistungssektor
-Festlegung von Regeln für den digitalen Handel
-Besserer Schutz für Innovationen und künstlerisch-schöpferische Arbeiten
-Schutz traditioneller Lebensmittel vor Nachahmungen
-Gewährleistung fairer Handels- und Geschäftsbedingungen
-Schwerpunkt auf die Bedürfnisse kleinerer Unternehmen
-Durchsetzbarkeit der Regeln im Rahmen des Mechanismus zur Streitbeilegung zwischen Staaten

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