Ecuador: Vorlage einer Reisekrankenversicherung vorgeschrieben

Datum: 10. Mai 2018
Uhrzeit: 14:14 Uhr
Ressorts: Kurznachrichten
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Ab 22. Juli 2018 ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für Ecuador für die gesamte Verweildauer per Gesetz vorgeschrieben. Das Gleiche gilt für ansässige Ausländer (also auch deutsche Residenten), in diesem Fall ist ein Nachweis über gesetzliche oder private Krankenversicherung vorzulegen.

Für den Besuch der Galapagos-Inseln wird seit 5. Februar 2018 zusätzlich die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets und der Hotelreservierung für die geplante Aufenthaltsdauer verlangt.

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