Die Präsidentin der I. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts gewährt der Beschwerde des peruanischen Fussballspielers Paolo Guerrero gegen den noch nicht begründeten Entscheid des Internationalen Sportschiedsgerichts (Tribunal Arbitral du Sport, TAS) superprovisorisch die aufschiebende Wirkung. Die vom TAS von sechs Monaten auf vierzehn Monate erhöhte Sperre wegen einer Verletzung der Anti-Doping-Bestimmungen der FIFA hat somit vorerst keine Wirkung. Als Konsequenz kann Paolo Guerrero an der nächsten Fußball-Weltmeisterschaft der FIFA teilnehmen, die vom 14. Juni bis zum 15. Juli 2018 in Russland stattfinden wird.
Die FIFA-Berufungskommission hatte gegen Paolo Guerrero am 20. Dezember 2017 eine Sperre von sechs Monaten wegen der Verletzung einer Anti-Doping-Bestimmung verhängt, unter Abzug der seit dem 3. November 2017 bereits provisorisch laufenden Sperre. Gegen den Entscheid gelangten sowohl Paolo Guerrero als auch die Welt-AntiDoping-Agentur (Agence Mondial Antidopage, AMA) an das TAS. Mit Urteil vom 14. Mai 2018, das den Parteien nur im Dispositiv mitgeteilt wurde, hiess das TAS die Beschwerde der AMA teilweise gut und erhöhte die Sperre von sechs Monaten auf vierzehn
Monate.
Paolo Guerrero gelangte gegen diesen Entscheid mit Beschwerde ans Bundesgericht. Er ersuchte gleichzeitig um superprovisorische Erteilung der aufschiebenden Wirkung für seine Beschwerde. Die Präsidentin der I. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts hat mit Verfügung vom 30. Mai 2018 diesem Ersuchen entsprochen, womit die Vollstreckung des unbegründeten Urteilsdispositivs des TAS provisorisch ausgesetzt wird. Paulo Guerrero wird somit berechtigt sein, an der nächsten Fußball-Weltmeisterschaft in Russland mit der peruanischen Nationalmannschaft teilzunehmen, deren Captain er ist.
Bei der superprovisorischen Gewährung der aufschiebenden Wirkung für die Beschwerde des peruanischen Fussballers hat die Präsidentin der I. zivilrechtlichen Abteilung insbesondere den diversen Nachteilen Rechnung getragen, die der bereits 34 Jahre alte Fussballspieler erleiden würde, wenn er nicht an einer Veranstaltung teilnehmen könnte, welche die Krönung seiner Fussballer-Karriere darstellen wird. Zu berücksichtigen ist dabei, dass er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, wie dies aus der Pressemitteilung des TAS zu diesem Fall hervorgeht. Zudem haben die FIFA und die AMA beide ein Verhalten gezeigt, aus dem geschlossen werden darf, dass sie nicht kategorisch gegen eine Teilnahme des Beschwerdeführers an der Fußball-Weltmeisterschaft sind. Schliesslich wird die Dringlichkeit des Entscheids über das Ersuchen des Beschwerdeführers hervorgehoben, da die offizielle, definitive Liste der 23 peruanischen Spieler, welche für die Teilnahme an der Weltmeisterschaft selektioniert werden, bis spätestens zum 4. Juni 2018 an die FIFA zu übermitteln ist.
Medienmitteilung des Bundesgerichts
Dann erst, wenn du als alternder Sportler nicht mehr mit den jungen Wilden mithalten kannst und du für 90 Minuten keine Luft mehr hast, kommt dein wahrer Charakter zum Vorschein.
Ich z.B. mag die Typen die ehrlich zu sich, mir als Zuschauer und dem Fair Play sind und das ohne wenn und aber sich und mir und dem Sport eingestehen.
Der Rest der das so macht wie die Betrüger Guerrero und Co. sollte der Teufel holen und sich schleunigst den Aufdruck Respekt vom Trikot entfernen, denn das sind in meinen Augen die Totengräber des Sports.