In einem neuen Positionspapier, das heute im Fachmagazin „Science“ veröffentlicht wird, weisen internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf negative Folgen der internationalen Biodiversitätskonvention (engl. Convention on Biological Diversity) hin. Das Papier wurde von knapp 180 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus 35 Ländern unterzeichnet, darunter Wissenschaftler der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung.
Kernpunkt des Papiers ist die Feststellung, dass viele Länder seit Inkrafttreten der Biodiversitätskonvention die Kontrolle über ihre genetischen und biologischen Ressourcen per Gesetzgebung verstärkt haben. Dies erfolgte im Vorgriff auf erwartete kommerzielle Gewinne aus der biologischen Vielfalt, welche bislang aber weitgehend ausgeblieben seien.
Die Autoren argumentieren, dass im Zuge dieser Gesetzesverschärfungen zahlreiche gesetzliche Einschränkungen für die Biodiversitätsforschung entstünden und die internationale Zusammenarbeit massiv erschwert werde. Gerade Forscherinnen und Forscher aus biodiversitätsreichen Entwicklungs- und Schwellenländern leiden unter dieser Entwicklung und haben daher das Positionspapier maßgeblich vorangetrieben.
„In vielen Ländern in Südasien, Ostafrika und Südamerika wird es immer schwieriger, Genehmigungen für den Zugang zu Proben für nichtkommerzielle Forschung zu erhalten. Gerade Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus globalen Biodiversitäts-Hotspots wie Brasilien oder Indien werden massiv in ihrer Arbeit behindert. Damit schadet man letztlich dem Schutz der Artenvielfalt, weil die Entdeckung noch unbekannter Arten verhindert wird, die dann natürlich auch nicht geschützt werden können“, so Professor Uwe Fritz, Senckenberg Naturhistorische Sammlungen Dresden, einer der Unterzeichner des Positionspapiers.
Die Biodiversitätskonvention verpflichtet die unterzeichnenden Nationen, die biologische Vielfalt zu erhalten, sie nachhaltig zu nutzen und ihre kommerziellen Vorteile im Rahmen des sogenannten „Access-and-Benefit-Sharing“-Regimes gerecht aufzuteilen. Das letzte Ziel wird im zusätzlichen Nagoya-Protokoll weiter konkretisiert.
Doch wie die Autoren feststellen, ist der Erfolg dieser Vertragswerke fraglich. Viele artenreiche Länder hegten unrealistische Erwartungen bezüglich des kommerziellen Werts ihrer einheimischen Biodiversität. Die oft zitierten Vereinbarungen auf den Cook-Inseln sowie der Merck-Fall in Costa Rica seien marginal und hätten den Menschen vor Ort kaum finanzielle Vorteile gebracht. Andere kommerziell erfolgreiche Naturstoffe (beispielsweise die Antimalariamittel Chinin und Artemisinin oder das Krebsmedikament Paclitaxel) stammen aus weit verbreiteten Pflanzen, für die kein einzelnes Land Besitzansprüche anmelden konnte.
Laut den Autoren verabschieden momentan viele Staaten aus Angst vor Biopiraterie eine auf der Biodiversitätskonvention und dem Nagoya-Protokoll basierende Gesetzgebung, die die Forschung sowie den Fortschritt bei der Erfassung der biologischen Vielfalt massiv einschränkt. „Die zuständigen Behörden behindern Biodiversitätsforschung, weil sie fürchten, ihnen könnten Gewinne aus einer kommerziellen Anwendung entgehen. Währenddessen werden großflächig Lebensräume vernichtet und mit ihnen viele Arten. Das Hauptziel des Übereinkommens – der Schutz der Artenvielfalt – wird damit völlig konterkariert, während die Idee einer gerechten Verteilung von Gewinnen ein Wunschtraum bleibt“, kommentiert Professor Miguel Vences, Technische Universität Braunschweig, ein weiterer Koautor und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat von Senckenberg.
Um die bestehenden Probleme zu lösen, schlagen die Autoren vor, sich am „International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture” zu orientieren, der gewährleistet, dass genetische Ressourcen für lebenswichtige Nahrungsmittel und Futtermittel weltweit öffentlich zugänglich sind.
Außerdem könne die Biodiversitätskonvention um einen Vertrag erweitert werden, der Biodiversitätsforschung, Naturschutz und internationale Zusammenarbeit explizit fördert und erleichtert. Ein solcher Vertrag könnte auch die rechtlichen Unsicherheiten adressieren, die sich aus der Verwaltung global bedeutsamer taxonomischer Sammlungsmaterialien, die weltweit in Museen lagern, ergeben. Die Wissenschaftler hoffen, dass die Unterzeichner der Biodiversitätskonvention angesichts des Versagens der bisherigen Regeln nachbessern werden.
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