Oberster Gerichtshof Brasiliens lehnt Freilassung von Lula ab

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Gegen den inhaftierten Lula laufen fünf weitere Ermittlungsverfahren (Foto: Archiv)
Datum: 11. Juli 2018
Uhrzeit: 11:06 Uhr
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
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Seit Anfang April dieses Jahres verbüßt Brasiliens Ex-Präsident Luiz Inácio Lula da Silva eine zwölfjährige Haftstrafe wegen Korruption und Geldwäsche. Rund neunzig Tage vor der nächsten Präsidentschaftswahl am 7. Oktober wird es höchste Zeit, die Frage einer Kandidatur der ehemaligen Links-Ikone zu klären. In einem weiteren Versuch den rechtskräftig Verurteilten aus der Haft zu befreien, ist Brasiliens Arbeiterpartei PT kläglich gescheitert. Dabei war das Vorhaben generalstabsmäßig vorbereitet worden. Richter Rogério Favreto, der zwischen 1991 und 2010 der Arbeiterpartei von Lula angehört hatte, verfügte als diensthabender Richter am Sonntag (8.) Lulas sofortige Entlassung. Da der im Berufungsgericht für den Korruptionsprozess zuständige Richter nicht im Dienst und Korruptionsrichter Sérgio Moro im Urlaub war, folgte eine Serie sich widersprechender Entscheidungen verschiedener Richter. Gerichtspräsident Thompson Flores stoppte letztendlich das Theater um die vorläufige Entlassung von Lula und beendete das Kompetenzgerangel zwischen mehreren Richtern. Am Dienstag (10.) hat nun der Oberste Gerichtshof von Brasilien die Petition des „Habeas Corpus“ an Lula da Silva abgelehnt. Die Habeas-Corpus-Akte billigt unter anderem jedem Verurteilten das Recht auf Überprüfung seines Urteils zu.

„Die Anwendung des Habeas Corpus würde einen prozessualen Tumult verursachen und muss verhindert werden“, so die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Laurita Vaz, in ihrer Entscheidung. Sie beklagte die „unerträgliche Rechtsunsicherheit“ und betonte, dass Richter Favreto „offensichtlich inkompetent“ war, die Entscheidung auf Haftentlassung zu treffen.

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Kommentarbereich

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  1. 1
    Caratinga

    Wann wird endlich diese PT als Verbrecherorganisation verurteilt und verboten ?

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