Brasilien diskutiert Ausweitung des Rechts auf Abtreibung

aborto

In Brasilien wird der Schwangerschaftsabbruch mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft und die Praxis kann nur bei Vergewaltigung, Missbildung des Fötus oder Lebensgefahr für die Mutter durchgeführt werden (Foto: Ministerio)
Datum: 04. August 2018
Uhrzeit: 07:31 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
Sprachkurs Portugiesisch (Brasilianisch)

In Argentinien hat das neue Abtreibungsgesetz die erste parlamentarische Hürde übersprungen. Das Abgeordnetenhaus hatte im vergangenen Mai mit knapper Mehrheit von 129 zu 125 Stimmen für einen Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Abtreibungen gestimmt. Die Debatte hat die Diskussion in der Region wiederbelebt. In Brasilien wird der Schwangerschaftsabbruch mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft und die Praxis kann nur bei Vergewaltigung, Missbildung des Fötus oder Lebensgefahr für die Mutter durchgeführt werden.

Der Oberste Gerichtshof von Brasilien führt an diesem Freitag und am kommenden Montag (6.) eine noch nie da gewesenen öffentliche Anhörung über die Entkriminalisierung der Abtreibung bis zum dritten Monat der Schwangerschaft durch. Mehr als 50 Gesundheitsexperten und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, religiösen Organisationen und Universitäten werden ihre Argumente für und gegen die Abtreibung präsentieren. Das Thema gilt als „besonders empfindlich“ im größten katholischen Land der Welt – mit einer wachsenden Präsenz von Evangelikalen Sekten.

In der katholischen Kirche hat der Nationale Bund der brasilianischen Bischöfe (CNBB) am Mittwoch (1.) erneut darauf bestanden, dass das Recht auf Leben „bedingungslos“ ist und „in jedem Stadium oder Zustand, in dem sich der Mensch befindet, respektiert und verteidigt werden muss“.

P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie jetzt Fan von agência latinapress! Oder abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und lassen sich täglich aktuell per Email informieren!

© 2009 - 2024 agência latinapress News & Media. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IAP gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel und Leser- berichte geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Einsendungen und Rückmeldungen bitte das Kontaktformular verwenden.

Dies könnte Sie auch interessieren

Kommentarbereich

Hinweis: Dieser Kommentarbereich ist moderiert. Leser haben hier die Möglichkeit, Ihre Meinung zum entsprechenden Artikel abzugeben. Dieser Bereich ist nicht dafür gedacht, andere Personen zu beschimpfen oder zu beleidigen, seiner Wut Ausdruck zu verleihen oder ausschliesslich Links zu Videos, Sozialen Netzwerken und anderen Nachrichtenquellen zu posten. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, den Kommentar zu moderieren, zu löschen oder ggf. erst gar nicht zu veröffentlichen.

Leider kein Kommentar vorhanden!

Diese News ist älter als 14 Tage und kann nicht mehr kommentiert werden!