Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien

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Das Abkommen enthält vorteilhafte Regelungen zur internationalen Besteuerung von Unternehmensgewinnen und weiteren Einkünften (Foto: Bundesrat/Admin)
Datum: 07. September 2018
Uhrzeit: 08:38 Uhr
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
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Der Bundesrat hat am 5. September 2018 die Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen mit Brasilien verabschiedet. Es handelt sich um das erste DBA zwischen der Schweiz und Brasilien. Das Abkommen wurde am 3. Mai 2018 in Brasilia unterzeichnet und tritt nach der Genehmigung durch die Parlamente beider Länder in Kraft.

Das Abkommen enthält vorteilhafte Regelungen zur internationalen Besteuerung von Unternehmensgewinnen und weiteren Einkünften. Es setzt zudem mehrere Bestimmungen aus dem Projekt von OECD und G20 zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Projekt) um. Weiter enthält das DBA eine Amtshilfeklausel nach dem aktuellen internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.

Die Kantone und die betroffenen Wirtschaftsverbände haben das DBA begrüsst. Das Abkommen gewährleistet Rechtssicherheit und einen vertraglichen Rahmen, der sich positiv auf die weitere Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Staaten auswirkt.

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  1. 1
    Peter Hager

    „Das Abkommen enthält vorteilhafte Regelungen…“ Vorteilhaft? Für wen?

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