Der Weltklimarat (IPCC) hat am 8. Oktober 2018 seinen Bericht über die Auswirkungen einer globalen Erwärmung um 1,5 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit veröffentlicht. Um dieses Ziel erreichen zu können, muss bis 2050 weltweite CO2-Neutralität erreicht werden. Das heisst, dass ab diesem Datum die CO2-Menge in der Atmosphäre nicht mehr steigen darf. Im Auftrag des Bundesrates wird das Bundesamt für Umwelt (BAFU) nun zusammen mit den weiteren zuständigen Bundesämtern die aus diesem Bericht zu ziehenden Konsequenzen prüfen und bis im Herbst 2019 gegebenenfalls ein revidiertes indikatives Reduktionsziel für 2050 vorschlagen.
Die Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe für Klimaänderungen (International Panel on Climate Change IPCC, Weltklimarat) wurde von der Klimakonvention der Vereinten Nationen beauftragt, einen Bericht über die Auswirkungen einer Klimaerwärmung um 1,5 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit sowie über die nötigen Emissionsreduktionspfade zur Erreichung dieses Ziels auszuarbeiten. Aus diesem Bericht geht nun hervor, dass die weltweite CO2-Neutralität bis 2050 erreicht werden muss. Die dann noch durch die menschlichen Aktivitäten erzeugten CO2-Emissionen werden durch Abscheidung und Lagerung von CO2 zu kompensieren sein (Netto-CO2-Emissionen von null). Dies wird eine rasche und sehr starke Emissionsverminderung, den Einsatz von Technologien zur CO2-Entnahme aus der Atmosphäre sowie Verhaltensänderungen bedingen. Der Bericht des IPCC wird auch an der nächsten Klimakonferenz diskutiert werden, die vom 3. bis zum 14. Dezember in Katowice (Polen) stattfindet.
Im Februar 2015 hatte der Bundesrat ein indikatives Emissionsreduktionsziel von 70 bis 85 Prozent bis 2050 kommuniziert. Am 21. September 2018 beauftragte er das BAFU, zusammen mit den anderen zuständigen Ämtern die Auswirkungen der neuesten wissenschaftlichen Befunde des Weltklimarates zu prüfen und gegebenenfalls ein revidiertes Reduktionsziel für 2050 vorzuschlagen.
Schrittweise verschärfte Reduktionsziele
Die Schweiz verschärft ihre Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen schrittweise. So mussten die Emissionen zwischen 2008 und 2012 um 8 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Bis 2020 müssen sie um 20 Prozent vermindert werden. Und für den Zeitraum 2021 bis 2030 hat sich die Schweiz im Rahmen des Klimaübereinkommens von Paris zu einer Emissionsreduktion von 50 Prozent verpflichtet. Um dieses Ziel zu erreichen, muss das CO2-Gesetz als wichtigstes klimapolitisches Instrument der Schweiz revidiert werden. Der Bundesrat hat den Entwurf der Totalrevision im Dezember 2017 genehmigt. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) hat dieses Jahr mit der Beratung der Vorlage begonnen.
Auch auf internationaler Ebene müssen die Reduktionsziele regelmässig verschärft werden. Die Reduktionsziele, die im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens von den Staaten formuliert wurden, reichen nicht aus, um die Klimaerwärmung auf deutlich weniger als 2 Grad Celsius oder sogar auf 1,5 Grad zu beschränken. Das Klimaübereinkommen von Paris verpflichtet die Staaten, alle fünf Jahre ein höheres Reduktionsziel bekanntzugeben.
Die Schweiz begrüsst die Qualität der Arbeiten des IPCC. Diese dienen als Grundlage für die nationale Forschung, namentlich bei der Berechnung regionaler Klimaszenarien. Am 13. November 2018 werden das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz und die ETH Zürich neue Klimaszenarien vorstellen
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