Deutschland: Strafanzeige gegen ehemaligen chilenischen Erzbischof abgelehnt

gericht

Anzeigeerstattung bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (Foto: Staatsanwaltschaft Koblenz )
Datum: 10. Oktober 2018
Uhrzeit: 16:51 Uhr
Ressorts: Chile, Panorama
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat am 01.08.2018 eine Strafanzeige der Schönstatt Patres in Vallendar erhalten, in der einem 84 Jahre alten früheren chilenischen Erzbischof zur Last gelegt wird, im Jahr 2004 in Vallendar an einem zur Tatzeit 17 Jahre alten bolivianischen Staatsangehörigen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Der Geschädigte, der zwischenzeitlich US-Amerikaner geworden sei, habe an einem Studienprogramm der Schönstatt Patres teilgenommen. Er soll die Vorkommnisse erstmals im November 2017 dem Missbrauchsbeauftragten der Katholischen Gemeinschaft Schönstatt-Patres International e.V. mitgeteilt haben. Auf dessen Veranlassung wurde eine kirchliche Untersuchung in den USA durchgeführt, die sich wegen einer Namensänderung und eines Umzugs des Geschädigten bis Juli 2018 hinzog. Dessen Aussagen wurden im Ergebnis durch den kirchlichen Untersuchungsführer als glaubwürdig erachtet, so dass es in der Folge zu der Anzeigeerstattung bei der Staatsanwaltschaft Koblenz kam.

Diese musste jedoch die Aufnahme von Ermittlungen ablehnen. Das geschilderte Verhalten des Angezeigten erfüllte zur Tatzeit 2004 keinen Straftatbestand. In der bis 2008 geltenden Fassung des § 182 StGB waren durch den Tatbestand des Missbrauchs von Jugendlichen nur Personen unter 16 Jahre geschützt. Der Geschädigte soll zur Tatzeit jedoch 17 Jahre alt gewesen sein. Hinweise darauf, dass der Geschädigte als Schutzbefohlener im Sinne des § 174 StGB des angezeigten Bischofs anzusehen sein könnte, haben sich nicht ergeben. Die Begegnungen des Bischofs mit dem Geschädigten erfolgten nach dessen Angaben nicht im Rahmen des Studienprogramms, an dem der Bischof offensichtlich nicht beteiligt war. Dessen ungeachtet wären Straftaten nach § 174 StGB bei der Anzeigeerstattung in Anwendung der wechselnden, seit den Vorkommnissen geltenden Verjährungsvorschriften bereits seit mehreren Jahren verjährt gewesen, so dass sich auch aus diesem Grund die Aufnahme von Ermittlungen verbot.

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