Menschen mit dunkler Hautfarbe erleben in der EU schon bei der Wohnungssuche oder der Suche nach einem angemessenen Arbeitsplatz nicht hinnehmbare Schwierigkeiten. Dies ist das Ergebnis einer umfangreichen wiederholten Erhebung, die die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) durchgeführt hat. Auch rassistische Belästigungen sind weiterhin an der Tagesordnung.
„Rassendiskriminierung ist im 21. Jahrhundert durch nichts zu entschuldigen. Und dennoch sehen sich Schwarze in der EU auch heute noch allein aufgrund der Farbe ihrer Haut weit verbreiteten Diskriminierungen und Belästigungen ausgesetzt“, erklärt Michael O’Flaherty, Direktor der FRA. „Dem muss ein für alle Mal ein Ende gesetzt werden. Dazu benötigen die Mitgliedstaaten wirksame und zielgerichtete Strategien und Gesetze, die gewährleisten, dass dunkelhäutige Menschen in unserer Gesellschaft voll integriert werden.“
Der Bericht „Being Black in the EU“ („Als Schwarzer in der EU leben“) macht die zahlreichen Schwierigkeiten deutlich, mit denen sich Menschen mit dunkler Hautfarbe konfrontiert sehen.
Zum Beispiel rassistisch motivierte Belästigungen: 30 % der Befragten geben an, dass sie in den zurückliegenden fünf Jahren rassistischen Belästigungen ausgesetzt waren; 5 % berichten über physische Angriffe. Die Mitgliedstaaten sollten daher größere Anstrengungen unternehmen, um Opfer von Rassismus besser zu unterstützen und die Täterinnen und Täter angemessen zu verfolgen.
Auch rassistische Diskriminierung stellt nach wie vor ein Problem dar. Rund ein Viertel der befragten dunkelhäutigen Menschen sahen sich bei der Arbeit oder bei der Arbeitssuche rassistischen Diskriminierungen ausgesetzt. Besonders prekär ist dabei die Lage von jugendlichen Schwarzen: In einigen Ländern waren bis zu 76 % weder in einem Arbeitsverhältnis noch in einer Ausbildung, gegenüber 8 % der Gesamtbevölkerung. Die Mitgliedstaaten sollten daher gezielte Maßnahmen ergreifen, um dieser Diskriminierung entgegenzuwirken, etwa durch Diversity-Audits in Betrieben und Einstellungsinitiativen im öffentlichen Sektor.
Ein weiteres Problemfeld ist die Wohnungssituation: 14 % der Befragten geben an, dass sie auf dem privaten Wohnungsmarkt keine Mietwohnung finden. Dies ist besonders problematisch, da nur 15 % der Schwarzen Wohneigentum besitzen, während dieser Anteil in der Gesamtbevölkerung der EU bei 70 % liegt. Darüber hinaus leben 45 % in überbelegten Wohnungen (gegenüber 17 % der Gesamtbevölkerung). Dies zeigt, dass die Mitgliedstaaten die Qualität des Wohnraumangebots verbessern und die Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt beseitigen müssen.
Diskriminierendes Profiling bei Polizeikontrollen ist ebenfalls ein Thema: 24 % der Befragten waren in den zurückliegenden fünf Jahren von der Polizei kontrolliert worden. 41 % derjenigen, die kontrolliert wurden, schätzten die Kontrollen als gezieltes, diskriminierendes „Racial Profiling“ ein. Dies beeinträchtigt das Vertrauen in die Polizeiarbeit und das Verhältnis zwischen Polizei und Bevölkerung erheblich. Um dem entgegenzuwirken, sollten die Mitgliedstaaten spezifische praktische Leitlinien für Polizeibedienstete ausarbeiten, damit sie rechtswidriges Profiling vermeiden können – die FRA wird am 5. Dezember solche Leitlinien vorlegen. Leitfäden zur bürgernahen Polizeiarbeit wären ebenfalls hilfreich.
Der Bericht „Being Black in the EU“ untersucht im Rahmen der Zweiten EU-Erhebung zu Minderheiten und Diskriminierung der FRA die Erfahrungen von fast 6000 dunkelhäutigen Menschen in 12 EU‑Mitgliedstaaten. Für die Erhebung wurden in allen 28 EU-Mitgliedstaaten über 25 500 Personen befragt, die einen Migrationshintergrund haben oder einer ethnischen Minderheit angehören, einschließlich Roma und russischer Minderheit. Sie baut auf die erste Erhebung dieser Art auf, die 2008 von der FRA durchgeführt wurde.
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