Die Europäische Kommission hat die Übernahme der gemeinsamen Kontrolle über Virgin Atlantic durch Air France-KLM, Delta und die Virgin Group nach der EU Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Schluss, dass das Vorhaben im Europäischen Wirtschaftsraum wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Der heutige Beschluss betrifft die von Air France-KLM geplante Übernahme einer anteiligen Kontrolle im Umfang von 31 % über Virgin Atlantic, das dann unter der gemeinsamen Kontrolle von Air France-KLM, Delta Air Lines Inc. und der Virgin Group stehen wird.
Untersuchung der Kommission
Die Kommission hat die Auswirkungen des Vorhabens auf den Markt für Passagierluftverkehr, Luftfrachtverkehr und Wartungs-, Reparatur- und Überholungsleistungen geprüft. Im Passagierluftverkehr entstehen durch das Vorhaben Überschneidungen zwischen Direktflügen und Flügen mit Zwischenlandung (wenn eines der Unternehmen zwischen zwei Städten eine Direktverbindung anbietet und ein anderes einen Flug mit Zwischenlandung) sowie Überschneidungen zwischen Flügen mit Zwischenlandung (wenn zwei der Unternehmen zwischen zwei Städten Flüge mit Zwischenlandung anbieten). Betroffen sind Strecken vom Vereinigten Königreich nach Nordamerika, Afrika, Asien und in die Karibik sowie von Kontinentaleuropa/Irland nach Nordamerika.
Die Kommission hat auch geprüft, ob an Flughäfen, an denen sich die Zeitnischen der Unternehmen überschneiden (London Heathrow und Manchester), das kombinierte Zeitnischen-Portfolio der Beteiligten Wettbewerber daran hindern würde, dort Flüge aufzunehmen bzw. ihr Angebot auszuweiten. Wenn an überlasteten Flughäfen ein einziges Unternehmen ein großes Zeitnischen-Portfolio kontrolliert, kann dies zu hohen Markteintrittsschranken für Fluggesellschaften führen, die diese Flughäfen neu in ihr Angebot aufnehmen wollen. Dadurch können die Ticketpreise steigen.
Die Untersuchung der Kommission hat Folgendes ergeben:
Die Überschneidungen werfen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf, auch nicht in Bezug auf einige Strecken, für die der gemeinsame Marktanteil hoch wäre, da es sich a) um Überschneidungen zwischen Direktflügen und Flügen mit Zwischenlandung handelt und b) Virgin Atlantic, Delta und Air France-KLM keine engen Wettbewerber sind und auf den Strecken mit Überschneidungen weiterhin erheblichem Wettbewerbsdruck vonseiten anderer Luftverkehrsunternehmen ausgesetzt sind.
Auch dürfte sich das kombinierte Zeitnischen-Portfolio nicht nachteilig auf Fluggäste in London Heathrow und Manchester auswirken. Im Luftfrachtverkehr ist nicht davon auszugehen, dass das Vorhaben Wettbewerbsbedenken aufwirft, da Air France-KLM, Delta und Virgin Atlantic keine engen Wettbewerber und auf den betroffenen Märkten weiterhin erheblichem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind (z. B. durch Lufthansa oder Cargolux). Was Wartungs-, Reparatur- und Überholungsleistungen angeht, ist das Vorhaben ebenfalls unbedenklich, da die Auswirkungen auf diesen Markt gering sind.
Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass das Vorhaben im Europäischen Wirtschaftsraum keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, und genehmigte es ohne Auflagen.
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