Illegaler Waffenexport: Heckler & Koch muss 3,7 Millionen Euro zahlen

gewehr

G36 ist der Maßstab in der Kategorie der Sturmgewehre (Foto: Heckler & Koch)
Datum: 21. Februar 2019
Uhrzeit: 12:19 Uhr
Ressorts: Mexiko, Panorama
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Die 13. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart hat am Donnerstag (21.) das Urteil gegen fünf angeklagte frühere Mitarbeiter eines Waffenherstellers verkündet. Gegen zwei der Angeklagten, einen ehemaligen Vertriebsleiter und eine ehemalige Sachbearbeiterin, wurden wegen bandenmäßiger Ausfuhr von Gütern aufgrund erschlichener Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz in mehreren Fällen bzw. wegen Beihilfe hierzu Bewährungsstrafen über ein Jahr zehn Monate und ein Jahr fünf Monate verhängt. Die übrigen drei Angeklagten, darunter zwei ehemalige Geschäftsführer und Ausfuhrverantwortliche sowie ein stellvertretender Vertriebsleiter, wurden freigesprochen. Zudem wurde gegen den Waffenhersteller die Einziehung von Verkaufserlösen in Höhe von rund 3,7 Mio. Euro angeordnet.

Das Landgericht ist nach zehnmonatiger Hauptverhandlung, der Einvernahme zahlreicher Zeugen und der Verlesung einer Vielzahl von Urkunden zu der Überzeugung gelangt, dass der Waffenhersteller 4219 Sturmgewehre, 2 Maschinenpistolen und 1759 Magazine nach Mexiko ausgeführt hat, die dort von der zentralen Beschaffungsstelle an die mexikanischen Bundesstaaten Jalisco, Chiapas, Chihuahua und Guerrero weiterveräußert wurden. Die Ausfuhren nach Mexiko waren nach Auffassung der Kammer zwar inhaltlich von den Genehmigungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gedeckt. Diese waren jedoch aufgrund bewusst unrichtiger Angaben erschlichen worden, da den deutschen Genehmigungsbehörden als unzuverlässig erkannte Endverbleibserklärungen der mexikanischen Behörden vorgelegt wurden.


  

Die damaligen Hauptakteure der illegalen Ausfuhren sind nach den Feststellungen der Kammer der ehemalige, bereits verstorbene Leiter des Vertriebsteams für Mexiko-Geschäfte sowie ein Verkaufsrepräsentant des Waffenherstellers, der sich in Mexiko aufhält und nicht zum Prozess erschienen ist. Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass Gegenstand des Verfahrens ausschließlich der illegale Waffenexport war, nicht auch der Einsatz von Waffen in Mexiko.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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