EU aktualisiert die Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke

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Europäisches Parlament mit offiziellem Sitz in Straßburg (Foto: europeanparliament)
Datum: 13. März 2019
Uhrzeit: 09:47 Uhr
Leserecho: 3 Kommentare
Autor: Redaktion
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Die EU-Finanzminister haben die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aktualisiert. Dies geschah auf der Grundlage intensiver Analysen und Dialoge unter Federführung der Kommission. Die Liste hat sich seit ihrer Einführung als großer Erfolg erwiesen, da viele Länder ihre Gesetze und Steuersysteme geändert haben, um sie in Einklang mit internationalen Standards zu bringen.

Im Lauf des vergangenen Jahres hat die Kommission 92 Länder auf der Grundlage von drei Kriterien – Steuertransparenz, gute Regierungsführung und reale Wirtschaftstätigkeit – sowie eines Indikators – das Bestehen eines Körperschaftsteuersatzes von 0 % – bewertet: Die heutige Aktualisierung zeigt, dass dieses klare, transparente und glaubwürdige Verfahren eine tatsächliche Veränderung bewirkt hat: 60 Länder haben Maßnahmen ergriffen, um die Bedenken der Kommission auszuräumen, und mehr als 100 schädliche Regelungen wurden abgeschafft. Die Liste hatte auch einen positiven Einfluss auf die international vereinbarten Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich.

Auf der Grundlage der Evaluierung durch die Kommission haben die Minister heute 15 Länder auf die schwarze Liste gesetzt. Fünf dieser Länder sind keinerlei Verpflichtungen eingegangen, seit die erste schwarze Liste im Jahr 2017 angenommen wurde: Amerikanisch-Samoa, Guam, Samoa, Trinidad und Tobago sowie die Amerikanischen Jungferninseln. Drei Länder, die auf der Liste von 2017 standen und aufgrund der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen auf die graue Liste gesetzt worden waren, wurden nun wieder auf die schwarze Liste gesetzt, weil sie keine Folgemaßnahmen ergriffen haben: Barbados, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Marshallinseln. Weitere sieben Länder wurden heute aus demselben Grund von der grauen auf die schwarze Liste gesetzt: Aruba, Belize, Bermuda, Fidschi, Oman, Vanuatu und Dominica. Zudem werden 34 Länder 2019 weiter überwacht (graue Liste); 25 Länder, die Gegenstand des ersten Evaluierungsverfahrens waren, wurden inzwischen von der Liste gestrichen.

„Die von der EU erstellte Liste der Steuerparadiese ist ein wahrhafter europäischer Erfolg. Sie hatte eine durchschlagende Wirkung und hat weltweit für mehr Steuertransparenz und ‑gerechtigkeit gesorgt“, so Pierre Moscovici, für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission „Als Reaktion auf dieses Listungsverfahren haben Dutzende Länder ihre schädlichen Steuerregelungen abgeschafft und halten sich nun in puncto Transparenz und gerechte Besteuerung an internationale Standards. Länder, die den Anforderungen nicht nachgekommen sind, wurden auf die schwarze Liste gesetzt und müssen nun mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen. Wir heben die Maßstäbe für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit an und schränken die Möglichkeiten für Steuermissbrauch ein.“

Die EU-Liste hat Veränderungen bei den globalen Steuerpraktiken bewirkt, die noch vor einigen Jahren undenkbar erschienen wären. Die von der Kommission konzipierte und erstmals im Dezember 2017 von den Mitgliedstaaten festgelegte Liste stellt ein gemeinsames Instrument dar, um die Risiken von Steuermissbrauch und unlauterem Steuerwettbewerb weltweit anzugehen. Das Verfahren ist fair – Verbesserungen werden in der Liste sichtbar gemacht – und fördert die Transparenz, da die Verpflichtungsschreiben der Länder online veröffentlicht werden. Mit dem Verfahren für die Erstellung der EU-Liste wurde auch ein Rahmen für den Dialog und die Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern der EU geschaffen, um Bedenken hinsichtlich ihrer Steuersysteme zu besprechen und Steuerfragen von beiderseitigem Interesse zu erörtern. Die Evaluierung wird nun dadurch erweitert, dass mehr verbindliche Transparenzkriterien eingehalten werden müssen, und drei G20-Länder – Russland, Mexiko und Argentinien – im Rahmen des nächsten Verfahrens evaluiert werden.

In Bezug auf Konsequenzen haben sich die Mitgliedstaaten auf eine Reihe von Gegenmaßnahmen geeinigt, mit denen sie gegen die in der Liste aufgeführten Länder vorgehen können. Dazu gehören verstärkte Überwachung und Prüfungen, Quellensteuern, besondere Dokumentationspflichten und Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin bei ihren Bemühungen unterstützen, 2019 einen besser abgestimmten Ansatz für Sanktionen zu erarbeiten. Zudem dürfen gemäß neuen Bestimmungen in den EU-Rechtsvorschriften EU-Mittel nicht über Einrichtungen in Ländern weitergeleitet werden, die auf der schwarzen Liste stehen.

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Kommentarbereich

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  1. 1
    Matthias Gysin

    Hmmmm ich suche grad mein Heimatland .. (Schweiz) …. ;)

  2. 2
    Mark

    Auf welcher Liste steht deutschland denn, die sich durch ankauf von Steuer-CD´s der hehlerei im großen Umfang strafbar gemacht hat?

    • 2.1
      Peter Hager

      Kriminalität, die den Regierenden nutzt, war doch schon immer straffrei. Oder? – Auch das neue EU Gesetz zum Schutz der Wistleblower halte ich für ein zweischneidiges Schwert. Da kann ein unbedarftes Licht, das womöglich weder über profunde Fach- noch Rechtskenntnisse verfügt, eine Firma ruinieren, im guten Glauben er beginge eine soziale Tat. Ob wirklich jeder kleine Angestellte, der nun einen Freibrief zur Denunziation seines Arbeitgebers bekommt, genau zwischen Verrat von Firmengeheimnissen auch Aufdeckung von Straftaten zu unterscheiden weiß, wage ich zu bezweifeln. Einen einmal angeschlagenen Ruf wieder herzustellen ist schwer, den Ruf anderer zu zerstören bedarf es nur weniger Worte einer miesen kleinen Ratte. Dieser Kategorie sollte es nicht so leicht gemacht werden, anderen massiv zu schaden.

      Und…geniest denn der Wistleblower den gleichen Schutz, wenn er in einer Behörde auf einen illegalen Deal stößt und diesen meldet? Da habe ich auch meine Zweifel, daß das Recht in gleicher Form zum Tragen kommt.

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