Welche Souvenirs dürfen nach Deutschland eingeführt werden und was ist dabei zu beachten? Darüber können sich Reisende jetzt barrierefrei und bequem per Smartphone, Tablet oder Computer informieren. Zoll und Bundesamt für Naturschutz (BfN) haben das Online-Angebot „Artenschutz im Urlaub“ heute am Nürnberger Flughafen erstmals öffentlich vorgestellt. Die Anwendung hilft Urlauberinnen und Urlaubern dabei, die weltweit bedrohte Flora und Fauna zu schützen – und zugleich Probleme beim Zoll bei der Heimkehr zu vermeiden.
BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel: „Reisende erfreuen sich an der Artenvielfalt ferner Länder, doch viele Tiere und Pflanzen stehen unter Schutz. Deshalb gilt: Wer Souvenirs nach Deutschland mitbringen möchte, sollte sich genau über die Artenschutzbestimmungen informieren. Das gilt nicht nur für lebende Tiere und Pflanzen, sondern auch für deren Bestandteile wie Reptillederprodukte und Elfenbeinschnitzereien. Die neue Website macht es Urlaubern denkbar einfach: Sie bietet alle notwendigen Informationen, die man braucht, um Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen zu vermeiden.“
Im vergangenen Jahr wurden vom Zoll bundesweit über 1.300 Beschlagnahmeverfahren, nach Aufgriffen geschützter Tiere und Pflanzen beziehungsweise deren Teile und Erzeugnisse durchgeführt. Denn: Oft werden Reisenden Handtaschen aus Schlangenleder, Korallen, ausgestopfte oder in Alkohol eingelegte Tiere und exotische Pflanzen als Souvenirs angeboten. Doch Reisende laufen stets Gefahr, dass diese „Mitbringsel“ bei der Einreise beschlagnahmt und eingezogen werden. Das Bundesamt für Naturschutz kann auch ein Bußgeld gegen sie verhängen oder sogar ein Strafverfahren einleiten.
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