„Die Welt zu Gast bei Freunden“: Anklageerhebung in der Schweiz

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Bei der endgültigen Abstimmung um den Austragungsort setzte sich Deutschland am 6. Juli 2000 gegen Brasilien, Marokko, England und letztlich im Finale in Zürich mit zwölf zu elf Stimmen auch gegen Südafrika durch (Foto: futebolbrasil)
Datum: 06. August 2019
Uhrzeit: 11:53 Uhr
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Autor: Redaktion
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Die Endrunde der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 fand vom 9. Juni bis zum 9. Juli 2006 und nach 1974 zum zweiten Mal in Deutschland statt. Bei der endgültigen Abstimmung um den Austragungsort setzte sich Deutschland am 6. Juli 2000 gegen Brasilien, Marokko, England und letztlich im Finale in Zürich mit zwölf zu elf Stimmen auch gegen Südafrika durch. Bei der Vergabe des „deutschen Sommermärchens“ ging offenbar nicht alles mit rechten Dingen zu, die Schweizer Bundesanwaltschaft hat nun Anklage im Zusammenhang mit dem Deutschen Fussball-Bund (DFB) erhoben.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Anklage gegen die drei ehemaligen Funktionäre des gemeinnützigen Deutschen Fussball-Bunds (DFB) Horst Rudolf Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie gegen den ehemaligen Schweizer FIFA-Funktionär Urs Linsi erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, im April 2005 die Mitglieder eines Aufsichtsorgans des DFB-Organisationskomitees für die Fussball-WM 2006 in Deutschland (OK WM 2006) arglistig über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in der Höhe von rund EUR 6.7 Mio getäuscht zu haben.

Das Verfahren gegen den in diesem Zusammenhang ebenfalls beschuldigten Franz Beckenbauer wurde im Juli 2019 abgetrennt und wird durch die BA separat weitergeführt. Eine gemeinsame Beurteilung würde das Verfahren gegen die weiteren Beschuldigten unnötig verzögern, weil der Gesundheitszustand von Franz Beckenbauer nach derzeitiger Prognose eine Teilnahme oder Einvernahme an der Hauptverhandlung vor Bundesstrafgericht (BStGer) nicht zulässt.

Mit der Anklageerhebung beim BStGer kann die BA ihre Ermittlungen in einem bedeutenden Verfahren im Rahmen des Untersuchungskomplexes zum Fussball abschliessen. In der Anklage wirft die BA den Beschuldigten Horst Rudolf Schmidt, Theo Zwanziger und Urs Linsi Betrug in Mittäterschaft (Art. 146 Abs. 1 Schweizerisches Strafgesetzbuch [StGB]) und dem Beschuldigten Wolfgang Niersbach Gehilfenschaft zu Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB) vor. Im Hinblick auf den Sachverhalt der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) wurde das Verfahren im Juli 2019 eingestellt.

Die Aufnahme eines persönlichen Darlehens über CHF 10 Mio durch Franz Beckenbauer

Aus den Ermittlungen ergibt sich, dass Franz Beckenbauer im Sommer 2002 bei Robert Louis-Dreyfus im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein Darlehen in der Höhe von CHF 10 Mio aufgenommen hat. Dieser Betrag wurde verwendet, um verschiedene Zahlungen über ein Schweizer Advokaturbüro zu Gunsten eines katarischen Unternehmens von Mohammed Bin Hammam zu finanzieren. Letzterer war zu dieser Zeit Mitglied des FIFA-Exekutivkomitees und der FIFA-Finanzkommission. Zu welchem Zweck die CHF 10 Mio an Mohammed Bin Hammam flossen, konnte nicht abschliessend geklärt werden – unter anderem auch deshalb, weil ein entsprechendes, an die katarischen Behörden gerichtetes Rechtshilfeersuchen der BA vom September 2016 bis dato unbeantwortet blieb. Nach Angaben von Franz Beckenbauer war der Betrag von Mohammed Bin Hammam bzw. von der FIFA-Finanzkommission als Gegenleistung für einen im Ermessen der FIFA stehenden Zuschuss an das OK WM 2006 in der Höhe von CHF 250 Mio gefordert worden. Weil der DFB diese Gelder nicht habe bereitstellen wollen, habe Franz Beckenbauer die Forderung mithilfe des Darlehens persönlich beglichen. Der fragliche FIFA-Zuschuss wurde dem OK WM 2006 im Mai 2002 verbindlich zugesichert.

Rückzahlung des Darlehens aus den Mitteln des DFB

Im April 2005 wurde die persönliche Darlehensschuld von Franz Beckenbauer getilgt, indem EUR 6.7 Mio (welche zum damaligen Wechselkurs dem geschuldeten Frankenbetrag entsprachen) ab einem Konto des DFB bzw. des OK WM 2006 zunächst an die FIFA überwiesen und von der FIFA noch gleichentags als reine Durchlaufzahlung auf ein Schweizer Konto von Robert Louis-Dreyfus weitertransferiert wurden. Die Anklage der BA betrifft diese durch die Beschuldigten abgewickelte Rückzahlung des Darlehens von Franz Beckenbauer.

Im Tatzeitraum von 2003 bis 2005 bildeten Franz Beckenbauer sowie Horst Rudolf Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach das vier Personen umfassende Präsidium des OK WM 2006. Urs Linsi war zu dieser Zeit Generalsekretär der FIFA und damit primärer Ansprechpartner für das OK-Präsidium der WM 2006.

Im Sommer 2003 gelangte Robert Louis-Dreyfus mit der Darlehensforderung direkt an das OK-Präsidium, nachdem Franz Beckenbauer verschiedene Rückzahlungstermine hatte verstreichen lassen. Die Beschuldigten wussten, dass der Präsidialausschuss des OK WM 2006, welcher in eine Zahlung dieser Grössenordnung zwingend einzubeziehen war, der Tilgung des Darlehens aus den Mitteln des DFB bzw. des OK WM 2006 nicht zustimmen würde. Um dennoch die Rückzahlung durch den DFB bzw. das OK WM 2006 zu erwirken, gaben die Beschuldigten die Zahlung an die FIFA gegenüber dem Präsidialausschuss des OK WM 2006 in einer Sitzung vom 8. April 2005 wahrheitswidrig als einen Mitfinanzierungsbeitrag des DFB bzw. des OK WM 2006 an die FIFA- Auftaktveranstaltung der WM 2006 aus. Tatsächlich war zum Zeitpunkt der Sitzung zwischen den Beschuldigten bereits vereinbart worden, dass Urs Linsi seitens der FIFA die unmittelbare Weiterleitung des Betrages an Robert Louis-Dreyfus veranlassen würde, um die persönliche Darlehensschuld von Franz Beckenbauer zu tilgen.

Hinweise im Zusammenhang mit der Anklageerhebung

Gegen die Abtrennung des Verfahrens gegen Franz Beckenbauer steht den Verfahrensparteien noch ein Rechtsmittel offen. Zugleich sind beim BStGer in Zusammenhang mit dem Strafverfahren zurzeit noch Ausstandsgesuche hängig. Obwohl diesbezügliche Entscheide des BStGer möglicherweise Auswirkungen auf das Verfahren haben können, hat sich die BA nach erfolgter Risikoanalyse und Interessenabwägung sowie mit Blick auf die im April 2020 eintretende Verjährung der Strafverfolgung für eine Anklageerhebung zum jetzigen Zeitpunkt entschieden.

Die BA wird ihre Anträge anlässlich der Hauptverhandlung vor dem BStGer stellen. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Urteil. Mit Einreichung der Anklage ist das BStGer für weitere Informationen zuständig.

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