Tipps für Geschäftsreisende nach Südamerika: Diese alltäglichen Dinge sollten vorher geplant werden

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Nicht nur an Flughäfen gibt es für Geschäftsreisende allerhand zu beachten (Foto: Dietmar Lang / IAP Photo)
Datum: 23. August 2019
Uhrzeit: 19:47 Uhr
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Autor: Redaktion
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Geschäftsreisen nach Südamerika kommen heute je nach Land gar nicht selten vor. Viele Firmen unterhalten zumindest geschäftliche Kontakte, wenn nicht sogar Niederlassungen dort. Aber was ist für Erstreisende wichtig? Gibt es irgendwelche Tücken, die gerne vor der Reise vergessen werden? Kann das Smartphone ganz normal genutzt werden? Und was ist mit beliebten Unterhaltungs-Apps, sind diese problemlos zugänglich? Dieser Beitrag geht den Fragen auf den Grund.

Telekommunikation in Südamerika

Mit der der normalen deutschen SIM-Karte kann es in Südamerika tatsächlich ein Problem geben. Es kommt darauf an, ob der Provider die Verbindungen in dem jeweiligen Land unterstützt – und wie er diese abrechnet. Oftmals ist die Nutzung sehr teuer, da sich Südamerika nicht mehr in der günstigen Zone befindet und nur wenige Provider günstige Verbindungspreise aufrufen. Daher gilt:

  • Vertrag prüfen – welche Reisen und Verbindungen werden überhaupt abgedeckt? Handelt es sich um ein geschäftliches Telefon, hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass der Mitarbeiter weiterhin erreichbar ist oder das Smartphone nutzen kann. Wer auch sein privates Gerät mitnimmt, der muss sich selbst an den Anbieter wenden.
  • Auslands-SIM – für das private Smartphone ist eine entsprechende Auslands-SIM-Karte sinnvoll. Das sind Prepaidkarten, die gezielt für einzelne Länder oder Bereiche genutzt werden können. Nutzer telefonieren und surfen nun zu günstigen Konditionen und können anhand der Guthabenaufladung selbst bestimmen, welche Kosten sie auf sich nehmen.

Alternativ kann natürlich auch vor Ort eine SIM-Karte auf Prepaidbasis erworben werden. Die Freischaltung könnte aber zwei Tage dauern.

Internetnutzung

Die simpelste Option, um auch im Ausland online zu sein, sind Hotspots und das WLAN des Hotels. Kaum ein Hotel verzichtet auf das Angebot, doch bringt es Reisenden recht wenig, wenn sie sich nicht ständig dort aufhalten. Die Suche nach öffentlichen Hotspots kann, je nach Ortschaft, ebenfalls nicht ganz so einfach sein, zudem besteht hier immer ein Unsicherheitsrisiko. Dieses lässt sich allerdings mit einer guten Schutzsoftware auf dem Gerät verringern. Generell gibt es ein paar Hürden:

  • Online-Banking – ob vom Smartphone aus oder über die Desktop-Variante. Einige Banken und Sparkassen sind sehr vorsichtig und sperren ein Konto, wenn sich fernab von zu Hause eingeloggt wird. Das kann übrigens auch geschehen, wenn die EC-Karte zum Abheben von Geld genutzt wird. Der beste Weg, um das zu vermeiden, ist eine schnelle Nachricht im Vorfeld der Abreise. Wissen die Banken Bescheid, dass ein Kunde sich in einem Zeitraum in Südamerika aufhält und dort vermutlich Bankgeschäfte tätigen wird, verzichten die Banken auf die Sperre.
  • Streaming – auch diese haben oft Ländersperren. Es funktioniert somit nicht immer, sich im Reiseland bequem bei Netflix einzuloggen und die Serien zu schauen. Auch bei Musikstreamings oder Spielestreams ist das Problem durchaus gängig. Ob es auf den einzelnen zutrifft, kann nur ein Blick in den Vertrag und die Bedingungen verraten. Je nach Anbieter ist es wieder möglich, die Sperre aufzuheben.
  • Online-Glücksspiel – natürlich ist es in Südamerika möglich, ein Online-Casino zu nutzen. Nur, ob das heimische Casino erreichbar ist, ist fraglich. Auch hier greifen die Anbieter gerne durch und sperren die Zugänge sicherheitshalber, wenn sich aus einem anderen Land her angemeldet wird. Zudem hängt der mögliche Zugang von den örtlichen Bestimmungen ab. Viele deutsche oder europäische neue Online Casinos beschränken ihr Angebot bewusst auf den europäischen Raum, da die genutzten Lizenzen ausschließlich dort Gültigkeit haben. Wer gerne mal auf der Geschäftsreise spielt, der sollte vorab im Casino der Wahl nachfragen, wie der Zugriff aus dem Ausland geregelt ist. Alternativ bleibt sonst nur, mittels Probeaccounts ohne den Einsatz von Geld und auch ohne die Möglichkeit, etwas zu gewinnen, vor Ort zu spielen.

Ein kurzer Chat mit dem Support des fraglichen Dienstes genügt oft schon, um die Unsicherheiten zu klären.

Krankenversicherung – Auslandsschutz nutzen

Wer sich auf eine Geschäftsreise ins Ausland begibt, ist automatisch über die gewöhnliche Krankenversicherung für einen gewissen Zeitraum versichert. Zudem greift der Schutz über den Arbeitgeber. Die Auslandsreise ist nichts anderes, als der Weg zum Büro. Allerdings ist der typische Krankenversicherungsschutz natürlich nur darauf bezogen, dass eine ärztliche Behandlung möglich ist und bezahlt wird. Geschieht wirklich etwas, greift die Krankenkasse nur teilweise. Hier gilt:

  • Auslandskrankenschutz – die meisten Geschäftsreisenden befinden sich regelmäßig im Ausland. Ihnen kann nur empfohlen werden, eine spezielle Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Eventuell übernimmt sogar der Arbeitgeber einen Teil der Kosten. Der Auslandsschutz greift beispielsweise auf Krankentransporten. Bricht sich ein Geschäftsreisender das Bein und muss operiert werden, kann der Rücktransport über diese Krankenversicherung gezielt geregelt werden.
  • Impfstatus – er sollte vorab überprüft werden. Gibt es spezielle Impfungen, die für Südamerika empfohlen werden? Zusatzkrankenversicherungen übernehmen oft die Kosten für diesen Schutz.
  • Medikamente – die meisten Reisenden nehmen die Medikamente mit, die sie benötigen. Doch gibt es immer wieder Fälle, in denen das Gepäck verloren geht oder in denen einfach das Pech zuschlägt. Mitunter zahlt die gewöhnliche Krankenversicherung nicht für die Medikamente im Ausland, da hier keine Verträge bestehen. Die Auslandskrankenversicherung deckt diese jedoch wieder ab, sofern es vertraglich vereinbart ist.

Die Pflichtkrankenversicherung greift übrigens nur bei Auslandsaufenthalten bis zu einer bestimmten Länge, die vom jeweiligen Land abhängt. Da Geschäftsreisende häufiger Projekte überwachen und sich länger im Land aufhalten, sind Zusatzversicherungen ohnehin notwendig. Geschäftsreisende, die im Auftrag ihres Arbeitgebers verreisen, sollten allerdings prüfen, ob nicht der Arbeitgeber die Kosten wenigstens teilweise trägt. Alternativ können die Zusatzkosten für Versicherungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, da sie zwingend durch die Ausübung des Berufs entstanden sind.

Fazit – lieber vorab prüfen

Reisen ist heute so einfach. In den Flieger steigen, aussteigen und schon können die Geschäftstermine wahrgenommen werden. Wer jedoch Europa verlässt, der sollte vorab genau prüfen, ob Smartphone, Tablet, Streamingdienste oder auch Unterhaltungsdienste überhaupt genutzt werden können. Teilweise wird die Nutzung direkt ausgeschlossen, in anderen Fällen ist sie möglich, sofern der Anbieter vorab über die Reise informiert wurde. Doch gerade bei Banken und Sparkassen ist das vorherige Gespräch notwendig, denn wird die Karte im Ausland gesperrt, ist es kaum möglich, die Sperrung vor der Rückkehr aufzuheben.

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