Überbrückungskredit für „Condor“ zugesagt – Update

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Condor ist und bleibt der beliebteste Ferienflieger der Deutschen (Foto: Latinapress)
Datum: 24. September 2019
Uhrzeit: 20:18 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Die Condor Flugdienst GmbH hat heute von der Bundesregierung und der hessischen Landesregierung die Zusage über eine Bürgschaft für einen sechsmonatigen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro erhalten. Diese Zusage ist Voraussetzung für eine Prüfung durch die Europäische Kommission. Erst nach einer positiven Entscheidung aus Brüssel wird der Kreditbetrag von der KfW ausgezahlt. Wann die Entscheidung aus Brüssel vorliegt, kann noch nicht gesagt werden. Die Staatsbürgschaft für einen Überbrückungskredit wurde beantragt, um mögliche Liquiditätsengpässe bei Condor zu verhindern, die sich aus der Insolvenz der englischen Condor-Muttergesellschaft Thomas Cook Group plc ergeben.

„4.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Partner und Kunden von Condor danken der Bundesregierung und der hessischen Landesregierungfür ihre Zusage. Condor ist ein operativ gesundes und profitables Unternehmen, welches auch im laufenden Jahr ein positives Ergebnis verzeichnen wird. Weil unsere Liquidität für die saisonal bedingt schwächere Buchungsperiode von unserer insolventen Muttergesellschaft verbraucht wurde, benötigen wir diese Brückenfinanzierung für den Winter. Die Zusage ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung unserer Zukunft,“ so Ralf Teckentrup, Vorsitzender der Geschäftsführung.

Flotte planmäßig in Betrieb

Der Flugbetrieb der Condor läuft wie geplant weiter. Die hoch motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten rund um die Uhr daran, Kunden zuverlässig an ihre Ferienziele in aller Welt und auch wieder zurück nach Hause zu bringen.

Unabhängigkeit von Thomas Cook Group plc. durch Schutzschirmverfahren

Um sich von möglichen Forderungen der insolventen Konzernmutter Thomas Cook Group plc zu befreien und sich aus dem Konzernverbund zu lösen, beabsichtigt die Condor Flugdienst GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zu stellen. „Als profitables Unternehmen mit einem positiven Cash Flow und einer guten Geschäftsentwicklung befreien wir uns mit dem Schutzschirmverfahren von möglichen Forderungen unserer englischen Konzernmutter Thomas Cook Group plc.

Dieser Schritt ist in der derzeitigen Lage das Beste für unsere Kunden, unsere Geschäftspartner und für uns. Denn wir erlangen so die volle Unabhängigkeit von der Thomas Cook Group plc und mehr Sicherheit für unsere Zukunft. Es ist ein für uns formal notwendiger und logischer Schritt. Unser Geschäftsbetrieb läuft planmäßig weiter, und wir sorgen auch weiterhin dafür, unsere Gäste sicher und zuverlässig an ihr Ziel zu bringen“, so Ralf Teckentrup, Vorsitzender der Geschäftsführung. „Unsere Flotte ist in Betrieb, und der Ticketverkauf für Flüge mit Condor läuft ganz normal weiter.“

Das Schutzschirmverfahren ist eine Besonderheit des deutschen Insolvenzrechts, das in Fällen mit einer positiven Aussicht auf eine erfolgreiche Restrukturierung von Gericht gewährt werden kann. Darüber hinaus wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt werden, in dem die wesentlichen Gläubigergruppen wie die Lieferanten, Arbeitnehmer und Flughafenbetreiber vertreten sein werden.

Pressemitteilung

Update, 25. September

Zwei Tage nach der Pleite der britischen Muttergesellschaft hat auch die deutsche Tochter des Reisekonzerns Thomas Cook Insolvenz angemeldet. Damit will sich die Thomas Cook GmbH aus Oberursel bei Frankfurt „von den komplexen finanziellen Verflechtungen und Haftungsverhältnissen mit der insolventen britischen Thomas Cook Group lösen. Der Veranstalter hatte den Verkauf von neuen Reisen bereits am Montag gestoppt.

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