Die Staatsanwaltschaft der Anti-Korruptionsoperation „Lava Jato“ hat am Freitag (27.) das Justizministerium gebeten, den in Haft befindlichen ehemaligen brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva in den halboffenen Strafvollzug zu überführen. Dies würde es Lula ermöglichen, außerhalb des Gefängnisses zu arbeiten und in der Nacht in seine Zelle zurückzukehren. In der Anfrage der Staatsanwaltschaft heißt es, dass „der Zweck der Verbüßung einer Freiheitsstrafe darin besteht, sie schrittweise zu vollstrecken“, mit der „schrittweisen Wiedereingliederung des Gefangenen in das soziale Zusammenleben“. Da der Inhaftierte gutes Benehmen gezeigt und bereits ein Sechstel seiner Strafe verbüßt hat, sollte er Anspruch darauf haben.
Gegenwärtig verbüßt Lula eine Haftstrafe von acht Jahren und zehn Monaten, da er in drei verschiedenen Fällen wegen passiver Korruption und Geldwäsche verurteilt wurde. Weitere Anklagen stehen noch bevor, ein möglicher halboffener Strafvollzug könnte deshalb von kurzer Dauer sein.
Leider kein Kommentar vorhanden!