Reisen der deutschen Thomas Cook-Veranstalter mit Abreisedatum ab 01. Januar 2020 können, auch wenn sie teilweise oder gänzlich bezahlt wurden, aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden. Die davon betroffenen Gäste werden so schnell wie möglich proaktiv von den Veranstaltern informiert. Dies gilt für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin – sowie für über die Schweizer Gesellschaft Thomas Cook International (TCI) gebuchte Leistungen. Betroffene Kunden mit Sicherungsschein können ihre Ansprüche bei dem von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA www.kaera-ag.de anmelden.
„Es tut uns unendlich leid, dass wir nun auch unseren Kunden mit Abreise im neuen Jahr endgültig diese Nachricht überbringen müssen,“ erklärt Stefanie Berk, Vorsitzende der Geschäftsführung der Thomas Cook GmbH. „Wir hoffen aber, unseren Kunden und Vertriebspartnern damit die notwendige Planungssicherheit geben zu können. Wir danken für die Geduld, die vor allem unsere Partner in den Reisebüros und Hotels in den letzten so unsicheren Wochen mit uns hatten, und bitten sie und natürlich auch unsere Kunden noch einmal von Herzen um Entschuldigung.“
Hintergrund ist, dass im laufenden Investorenprozess für die deutsche Thomas Cook-Gruppe bislang kein belastbares Angebot für die Fortführung von Thomas Cook als Ganzes oder für das Veranstaltergeschäft der Thomas Cook Touristik GmbH vorliegt. In Folge dessen muss nun aus rechtlichen Gründen die Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs zum 1. Dezember 2019 vorbereitet werden. Losgelöst von den Vorbereitungen für die Betriebsstilllegung versuchen die Geschäftsleitung und die vorläufigen Verwalter unter Hochdruck noch bis zum Monatsende jede sich bietende Chance für den Erhalt des Traditionsunternehmens zu nutzen. So liegen zum Beispiel für die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH konkrete Angebote vor, trotzdem kann die Durchführung der gebuchten Reisen nicht gewährleistet werden.
Vermittelte Reisen anderer Veranstalter nicht betroffen
Reisen von Drittveranstaltern, die über die Webseiten neckermann-reisen.de und urlaub.de oder in den Thomas Cook-Reisebüros gebucht wurden, sind davon nicht betroffen.
jemanden wissentlich um sein sauer verdientes Geld zu bringen, nennt man schlichtweg Betrug, noch dazu in dieser Grössenordnung, wo man lange zuvor wusste, dass das nur noch schiefgehen kann.
Vielleicht läuft ja mal jemand aus der immer noch frei herumlaufenden Geschäftsleitung einem wütenden und geprellten Urlauber über den Weg…
Das nennt man „freie Marktwirtschaft“ und derartige Machenschaften, nebst deren Protagonisten und Helfershelfer aus der Politik stehen in unserer Hemisphäre unter ganz besonderem Schutz.
Schließlich sind das doch die „Eliten“ der Gesellschaft, diejenigen der tatkräftigen Macher und Beweger!
Ihren Ärger kann ich gut verstehen!
noesfacil