Paraguay – beliebtes Auswanderungsland für Deutsche seit fast 400 Jahren

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Bis zu 500.000 Menschen deutscher Herkunft leben aktuell in Paraguay (Foto: Dietmar Lang / IAP Photo)
Datum: 20. Dezember 2019
Uhrzeit: 17:25 Uhr
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Autor: Redaktion
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Die lange Geschichte der deutschen Emigration nach Paraguay reicht bis Mitte des 16. Jahrhunderts zurück. Damals kamen die ersten 80 deutschen Auswanderer im Gefolge der spanischen Eroberer in das bis heute nur dünn besiedelte Land. Zu den bekanntesten Pionieren unter ihnen zählte der bayerische Landsknecht Ulrich Schmidl (1510-1580), der seinerzeit sowohl Argentinien als auch Paraguay mehrfach bereiste und seine Erlebnisse und Erfahrungen in einem viel gelesenen Bericht niederschrieb. Seither ist der stete Strom an Immigranten aus Deutschland und Österreich nie abgerissen. Speziell in den 1930er Jahren sowie während der Herrschaft des deutschstämmigen Diktators Alfredo Stroessner (1912-2006) zwischen 1954 und 1989 kamen Zehntausende, die sich vor allem in den Distrikten und Departamentos Hohenau, Caazapá („Kolonie Reinland“), Independencia und San Pedro („Nueva Germania“) niederließen. Auch aus dem Nachbarland Brasilien wanderten im Lauf der Zeit etwa 300.000 Deutschbrasilianer ein. Aktuell wird der Anteil der Bürger mit deutscher Herkunft auf ca. 350.000 bis 500.000 geschätzt. Deutsch als erste und zweite Sprache sprechen zurzeit ungefähr 170.000 Menschen in Paraguay.

Vollkornbrot, Leberwurst, bayrisches Bier und günstige Immobilien in Paraguay

Aufgrund dieser weit zurückreichenden Tradition existiert in Paraguay eine breit gefächerte deutsche Gemeinde samt vielseitiger Infrastruktur. Renommierte Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel das „Colegio Paraguayo Germano“ in Hohenau (Departamento Itapúa) und das „Centro Educativo Independencia“ (Departamento Guairá) genießen landesweit eine ausgezeichnete Reputation. Auch in kultureller Hinsicht müssen deutsche Neubürger in Paraguay kein Heimweh fürchten. Insbesondere in den weiter oben bereits erwähnten Orten und Gebieten finden sich Bauwerke nach deutschem Vorbild, deutsche Bäcker, Metzger, Klubs und Vereinigungen sowie gut besuchte regelmäßige Veranstaltungen und Volksfeste. Bei zahlreichen Einheimischen und deutschen Zuwanderern gleichermaßen außerordentlich beliebt sind beispielsweise die Oktoberfeste in der Hauptstadt Asunción und in San Bernardino (Departamento Cordillera). Das Auswandern nach Paraguay ist für Deutsche auch in Sachen Bürokratie geradezu ein „Kinderspiel“, da kein Visum benötigt wird. Erfahrene Experten raten einschlägig Interessierten, gleich zu Beginn die sog. „Radicacion Permanente“ (Daueraufenthaltsgenehmigung) zu beantragen, die auch eine Arbeitserlaubnis beinhaltet. Bei den im Vergleich zu Deutschland relativ günstigen Preisen von Immobilien in Paraguay erwarten die Einwanderer ebenfalls eher angenehme Überraschungen. Sowohl Mietkosten als auch Kaufpreise liegen deutlich unter denjenigen hierzulande.

Die Staatsbürgerschaft kann nach drei Jahren Aufenthalt beantragt werden

Um die bei der „Dirección General de Migraciones“ (Generaldirektion für Migration) zu beantragen Daueraufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen deutsche Einwanderer ihre persönlichen und von einem zugelassenen Übersetzter ins Spanische übertragenen Dokumente vorweisen. Hierzu gehören ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass mit Einreisestempel, eine nach Möglichkeit internationale sowie vom jeweiligen deutschen Regierungspräsidium vor dem Jahr 2010 beglaubigte Geburtsurkunde und ggf. eine Heiratsurkunde. Je nach Lebenslage ist auch ein Scheidungsurteil, bei Verwitweten eine Sterbeurkunde oder ein Rentenbescheid nachzuweisen. Generell müssen alle Antragsteller einen Solvenznachweis über mindestens 5.000 US-Dollar oder 10 Hektar Land in Paraguay, ein Arbeitsversprechen eines paraguayischen Arbeitgebers, ein amtlich bestätigtes Gesundheitszertifikat und eine eidesstattliche Erklärung über die Anerkennung der Gesetze des Landes erbringen. Ausbildungszertifikate und akademische Titel müssen vom paraguayischen Außenministerium beglaubigt werden. Die endgültige Erlangung der Staatsbürgerschaft ist nach drei Jahren Aufenthalt im Land auf Antrag beim obersten Gerichtshof möglich. Hierbei sollte unbedingt beachtet werden, dass ohne einen vorab genehmigten Beibehaltungsantrag die Bundesrepublik Deutschland dem Antragsteller jedoch die deutsche Nationalität entziehen kann.

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