Die brasilianische Bundespolizei „Polícia Federal“ (Polícia Federal do Brasil) informiert, dass seit dem 16.03.2020 die Berechnung der erlaubten Aufenthaltsdauer für Brasilienbesucher während der aktuellen Ausnahmesituation im öffentlichen Gesundheitsbereich vorübergehend ausgesetzt wurde, vorausgesetzt, die Brasilienbesucher hatten an dem o.g. Datum einen legalen Aufenthaltsstatus. Nach Beendigung des Ausnahmezustands im öffentlichen Gesundheitsbereich wird die Berechnung der erlaubten Aufenthaltsdauer wieder aufgenommen. Ebenso gelten die Gültigkeitsfristen von Registrierungsprotokollen der brasilianischen Bundespolizei, von brasilianischen Ausweisen und anderen Dokumenten, die den Aufenthaltsstatus nachweisen, als verlängert, bis die Ausnahmesituation im öffentlichen Gesundheitsbereich für beendet erklärt wird.
Zudem wurde der Publikumsverkehr bei der brasilianischen Bundespolizei ausschließlich auf nachgewiesene Notfälle und auf Fälle von extremer Notwendigkeit beschränkt (bereits vereinbarte Termine werden nicht berücksichtigt).
Als Fälle von extremer Notwendigkeit gelten u.a.:
Anträge zwecks Regularisierung des Migrationsstatus, wenn der Nachweis über die Aufenthaltssituation des Ausländers in Brasilien für die unaufschiebbare Ausübung der Grundrechte von wesentlicher Bedeutung ist, wie z. Bsp.:
– Arbeitssituationen, die Strafen für den brasilianischen Arbeitgeber verursachen könnten;
Ausgabe von CRNM (Carteira de Registro Nacional Migratório) und DPRNM (Documento Provisório de Registro Nacional Migratório);
Ausstellung von Nachweisen über den Aufenthaltsstatus für: Flüchtlinge, Asylbewerber, Staatenlose.
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