Kuba: Berichterstattung über Coronakrise wird erstickt

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In Diktaturen ist die Meinungsfreiheit nicht erwünscht (Foto: Archiv)
Datum: 21. April 2020
Uhrzeit: 13:20 Uhr
Ressorts: Kuba, Kultur & Medien
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
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Kritische Berichterstattung über die Bekämpfung der Viruspandemie wird auf Kuba schnell bestraft. Die Journalistin Mónica Baró Sánchez musste nach einem zweistündigen Verhör eine Geldstrafe von 3.000 Pesos – umgerechnet etwa 110 Euro – zahlen. Die 26-jährige Camila Acosta, die für die News-Webseite Cubanet schreibt, wurde mehrfach verhört. Sie hatte über den Mangel an Nahrungsmitteln, Medikamenten und Toilettenartikeln berichtet, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Eine Berichterstattung über Probleme in der Corona-Krise wird systematisch erstickt, so wie jede regimekritische Berichterstattung auf Kuba.

Camila Acosta wurde mit einem Strafverfahren bedroht, wenn sie ihre journalistische Arbeit nicht sofort beende. Die Rechtsverordnung 370, die die Internetnutzung auf Kuba regelt und damit auch die Kontrolle der Regierung über die Onlineaktivitäten ihrer Bürger, bietet die juristische Grundlage für die willkürliche Bestrafung kritischer Berichterstattung durch die Behörden.

Bereits zwölf regimekritische Journalisten, die das Internet nutzen, wurden mit Geldstrafen in Höhe von 3000 Pesos bestraft. Der Journalist Roberto Quiñones wurde sogar zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil er über den Prozess gegen einen evangelischen Pastor berichtet hatte. Kubanische Menschenrechtsaktivisten und Journalisten haben eine Petition gegen diese Rechtsverordnung gestartet, die von der IGFM, die auf Kuba durch eine Sektion vertreten ist, unterstützt wird.

Die Rechtsordnung 370 trat am 4. Juli 2019 in Kraft und reguliert den Einsatz neuer Technologien, die Aufsicht über kabellose Netzwerke und reguliert die politische Anpassung bei Online-Veröffentlichungen. Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM kritisiert: „Wer sich kritisch äußert oder nur über Probleme berichtet, die verschwiegen werden sollen, muss mit hohen Geldstrafen rechnen oder damit, dass die technische Ausstattung konfisziert wird. Artikel 68 der Rechtsverordnung 370 besagt unter anderem, dass die Verbreitung von Informationen über das Internet, die gegen ‚soziales Interesse, Moral, gute Sitten und die Integrität der Menschen verstoßen‘ verboten sind. Dies ermächtigt die kubanische Diktatur, jederzeit jeden regimekritischen Berichterstatter einzusperren oder anders zum Schweigen zu bringen.“

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  1. 1
    noesfacil

    „Kritische Berichterstattung über die Bekämpfung der Viruspandemie wird auf Kuba schnell bestraft“

    Nicht nur kritische Berichterstattung über die Bekämpfung der Viruspandemie wird bestraft, jedwede Kritik an was auch immer wird bestraft, bzw. ist unzulässig.

    Ist irgendwie erwartbar und letztlich auch nicht Neues.
    Kommt mir insgesamt irgendwie bekannt vor.
    LOL.
    noesfacil

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