„TAP“: Liquiditätssoforthilfe von 1,2 Milliarden Euro

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Die große, vernetzte portugiesische Luftfahrtgesellschaft TAP Air Portugal gehört zur TAP-Gruppe, die letztlich von der Transportes Aéreos Portugueses SGPS S.A. („TAP“) kontrolliert wird (Foto: Latinapress)
Datum: 10. Juni 2020
Uhrzeit: 16:16 Uhr
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Autor: Redaktion
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Die Europäische Kommission hat ein von Portugal geplantes Rettungsdarlehen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro zugunsten der „Transportes Aéreos Portugueses SGPS“ (TAP) nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Im Rahmen der Maßnahme werden „TAP“ die Mittel zur Verfügung gestellt, die das Unternehmen zur Deckung seines unmittelbaren Liquiditätsbedarf benötigt, ohne dass der Wettbewerb im Binnenmarkt dadurch übermäßig verzerrt würde. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Diese Rettungsbeihilfe wird TAP Air Portugal dabei helfen, den Liquiditätsbedarf zu decken und den Weg für eine Umstrukturierung ebnen, damit die langfristige Rentabilität des Unternehmens sichergestellt werden kann.In einem Sektor, der von dem Ausbruch des Coronavirus besonders hart getroffen wurde, wird die Maßnahme dazu beitragen, für die Passagiere nachteilige Störungen im Flugbetrieb zu vermeiden. Angesichts der schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkungen und der bevorstehenden Reisesaison kommt die Maßnahme indirekt auch der portugiesischen Tourismusbranche und der portugiesischen Wirtschaft insgesamt zugute. Wir arbeiten weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um Lösungen zu finden, wie Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften unterstützt werden können.“

Die Unterstützungsmaßnahme Portugals

Die große, vernetzte portugiesische Luftfahrtgesellschaft TAP Air Portugal gehört zur TAP-Gruppe, die letztlich von der Transportes Aéreos Portugueses SGPS S.A. („TAP“) kontrolliert wird. Mit einer Flotte von 105 Flugzeugen bediente TAP Air Portugal im Jahr 2019 95 Ziele in 38 Ländern und beförderte mehr als 17 Millionen Fluggäste von seinem wichtigsten Drehkreuz Lissabon und anderen portugiesischen Flughäfen zu verschiedenen internationalen Zielorten. Am 9. Juni 2020 meldete Portugal bei der Kommission sein Vorhaben an, TAP ein Rettungsdarlehen in Höhe von 1,2 Mrd. EUR zu gewähren. Die Maßnahme hat das Ziel, TAP mit ausreichenden Mitteln auszustatten, um seinen unmittelbaren Liquiditätsbedarf zu decken, damit ein Plan zur Gewährleistung der langfristigen Rentabilität des Unternehmens ausgearbeitet werden kann.

TAP befand sich bereits am 31. Dezember 2019, d. h. bereits vor dem Ausbruch des Coronavirus, in finanziellen Schwierigkeiten. Seit dem Ausbruch des Coronavirus musste TAP Air Portugal – wie auch viele andere in der Luftfahrt tätige Unternehmen – seine Flugdienste stark zurückschrauben und verzeichnet daher hohe operative Verluste. Dies ist auf die Reisebeschränkungen zurückzuführen, die Portugal und viele Zielländer verhängt haben, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

TAP kommt für eine Förderung nach dem Befristeten Beihilferahmen der Kommission‚ der ausschließlich zur Unterstützung ansonsten rentabler Unternehmen dient, nicht in Betracht. Die Kommission hat die Maßnahme daher anhand ihrer Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen geprüft, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Unternehmen in Schwierigkeiten Beihilfen zu gewähren, sofern die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen befristet sind, ihr Anwendungsbereich begrenzt ist und sie zu einem Ziel von gemeinsamem Interesse beitragen.

Rettungsbeihilfen dürfen für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten gewährt werden, um in einer Notlage befindlichen Unternehmen Zeit zu geben, Lösungen zu erarbeiten. Die portugiesischen Behörden haben insbesondere zugesagt, dass TAP innerhalb von sechs Monaten das Darlehen zurückzahlen oder einen Umstrukturierungsplan vorlegen wird, um seine künftige Rentabilität sicherzustellen.

Die Kommission hat festgestellt, dass die Maßnahme dazu beitragen wird, für die Passagiere nachteilige Störungen im Flugbetrieb zu vermeiden, was insbesondere angesichts der Lockerung der Reisebeschränkungen und der bevorstehenden Reisesaison von Bedeutung ist. Somit wird die Maßnahme auch indirekt der portugiesischen Tourismusbranche zugutekommen, die vom Ausbruch des Coronavirus besonders hart getroffen wurde. Gleichzeitig werden die an das Darlehen geknüpften strengen Auflagen in Bezug auf die Vergütung und die Verwendung der Mittel sowie seine auf sechs Monate begrenzte Laufzeit potenzielle beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschungen auf ein Minimum beschränken. Daher ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.

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