„Dänisches Bettenlager“ wegen Falschangaben bei Holz zu Strafzahlung verurteilt

HOLZ

Laut der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) sind Unternehmen in Europa verpflichtet, die Legalität ihres importierten Holzes nachzuweisen (Foto: WWF)
Datum: 23. August 2020
Uhrzeit: 13:50 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Das Dänische Bettenlager muss wegen Falschangaben bei Holzprodukten eine Strafe von 30.000 Euro zahlen. Das ist das Ergebnis einer Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb vor dem Landgericht Flensburg, die auf Recherchen des WWF zurückgeht. Die Umweltschützer hatten Produkte des Unternehmens in der Vergangenheit wiederholt analysiert und waren dabei immer wieder auf falsche Angaben bezüglich Herkunft und Art des verwendeten Holzes gestoßen. Im aktuellen Fall handelt es sich um einen Tisch, der laut Dänisches Bettenlager aus Eichenholz bestehen sollte, tatsächlich jedoch Esche enthielt. Das Landgericht erkannte darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Es ist bereits das fünfte Mal, dass das zur Jysk Holding gehörende Unternehmen aufgrund von WWF-Analysen nach dem Wettbewerbsrecht verurteilt wird (in Summe insgesamt 70.000 Euro). Es kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

„Entweder täuscht Dänisches Bettenlager bewusst seine Kundinnen und Kunden, oder aber es kümmert sie einfach nicht, wo das Holz herkommt. Das ist auch aus ökologischer Sicht ein großes Problem und ein weiterer klarer Gesetzesverstoß“, sagt Johannes Zahnen, Referent für Forstpolitik beim WWF Deutschland. Laut der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) sind Unternehmen in Europa verpflichtet, die Legalität ihres importierten Holzes nachzuweisen. Das gehe aber nur mit genauer Kenntnis über Holzart und -herkunft. Nur mit einwandfrei dokumentiertem Holz könne weitgehend sichergestellt werden, dass es nicht aus illegalen Quellen und damit aus Raubbau stamme. „Falschangaben beim Holz führen nicht nur die Verbraucher in die Irre, sondern sind auch ein Hinweis auf illegales Holz.“

Der WWF hat seine Rechercheergebnisse in der Vergangenheit wiederholt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angezeigt, die für die Einhaltung der Holzhandelsverordnung in Deutschland zuständig ist. Die habe im Fall Dänisches Bettenlager bislang jedoch nur Verwarnungen ausgesprochen. Kontrollen und Sanktionen finden nach Angaben der Umweltschützer zu selten statt: „In Deutschland wird viel zu lasch kontrolliert. Das Wettbewerbsrecht ist daher absurderweise das schärfere Schwert als das eigentlich für solche Fälle vorgesehene Gesetz gegen illegale Holzprodukte. Angesichts der vielen dokumentierten Verstöße stellt sich die Frage, ob die BLE überhaupt willens ist, Unternehmen zu kontrollieren und sanktionieren. Die unter der Verantwortung des Landwirtschaftsministeriums stehenden Behörde tut kaum etwas, um den Import illegaler Holzprodukte zu stoppen und macht sich dadurch mitschuldig an der weltweiten Waldzerstörung“, so Zahnen.

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