„Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Brasilien weiterhin gewarnt. Seit dem 29. Juli 2020 ist die Einreise von Ausländern auf dem Luftweg grundsätzlich wieder gestattet. Ausländische Reisende, die für einen Kurzaufenthalt von bis zu neunzig Tagen in das Land einreisen, müssen der Fluglinie vor Antritt der Reise einen Nachweis über den Abschluss einer in Brasilien für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts gültigen Krankenversicherung vorlegen, welche eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 30.000 BRL aufweisen muss. Der Versicherungsnachweis muss in portugiesischer oder englischer Sprache vorliegen.
Einreisen von Ausländern über Land- oder Seegrenzen sind grundsätzlich weiterhin untersagt; Ausnahmen gelten u.a. für Personen, die über einen Aufenthaltstitel in Brasilien verfügen. Der zivile Inlandsflugverkehr besteht in eingeschränkter Form fort. So fliegen die brasilianischen Fluglinien weiterhin regelmäßig die Hauptstädte aller 26 Bundesstaaten sowie 19 weiterer wichtiger Städte an. Zwischen Brasilien und Europa bestehen weiterhin kommerzielle Flugverbindungen.
In Brasilien ist die Zahl der Infizierten, der schwer an COVID-19 Erkrankten und der Todesfälle weiterhin sehr hoch. In einigen Bundesstaaten sind die Gesundheitssysteme stark aus-, teilweise überlastet. Das Risiko, dass Reisende sich infizieren, erkranken und nicht adäquat gesundheitlich versorgt werden können, besteht weiterhin. Zudem setzt eine wirksame Verständigung in brasilianischen Krankenhäusern in der Regel gute Kenntnisse der portugiesischen Sprache voraus“.
Auswärtiges Amt, 28. August
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