Das brasilianische Gesundheitsministerium hat am Freitag (28.) neue und noch strengere Abtreibungsgesetze beschlossen. Die vom „Ministério da Saúde do Brasil“ erlassene neue Verordnung legt nun fest, dass Vergewaltigungen „unabhängig vom Willen der Frau bei der Polizei angezeigt werden müssen“ und das Opfer den Ärzten „detailliert berichten“ muss, was vorgefallen ist. Ebenfalls muss eine „ausdrückliche Warnung“ erfolgen, dass Betrug und illegale Abtreibung strafrechtlich verfolgt werden kann (sollte das Opfer seine Behauptung nicht beweisen können). Die rechtsverbindliche Norm sieht zudem vor, dass das medizinische Personal dem schwangeren Vergewaltigungsopfer „Ultraschallbilder vom Embryo oder Fötus“ zeigen muss.
Brasilien erlaubt Abtreibung nur in Fällen von Vergewaltigung, Lebensgefahr für die Frau oder Anenzephalie aufgrund von schweren Geburtsfehlern. Selbst diese Ausnahmen sind unter der Kirche im größten Land Lateinamerikas, das über mächtige konservative katholische und evangelikale christliche Gemeinschaften verfügt, umstritten.
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