Einstellung von Verfahren und Ermittlungen gegen 110 Angehörige der venezolanischen Opposition

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Die Menschenrechtslage in Venezuela ist besorgniserregend (Foto: Archiv)
Datum: 02. September 2020
Uhrzeit: 18:33 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Am 31. August 2020 verlas der venezolanische Informationsminister Jorge Rodríguez ein Dekret, in dem eine „Begnadigung“ für 110 politische Verfolgte in Aussicht gestellt wurde. Unter den 110 Personen befinden sich zahlreiche Politiker, darunter auch Abgeordnete der Nationalversammlung, deren Immunität durch die venezolanische Verfassung garantiert wird und die deswegen niemals hätten verhaftet werden dürfen. Anlässlich aktueller Meldungen über die angekündigte Einstellung von Verfahren und Ermittlungen gegen 110 Angehörige der venezolanischen Opposition erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Dr. Bärbel Kofler, heute (02.09.):

Die Menschenrechtslage in Venezuela ist besorgniserregend. Das haben mehrere Unterrichtungen der VN-Hochkommissarin für Menschenrechte in den letzten Monaten erneut belegt. Weiterhin sind extralegale Tötungen und willkürliche Verhaftungen an der Tagesordnung. In diesem Kontext ist die am 31. August angekündigte Einstellung von Gerichtsverfahren oder polizeilicher Ermittlungen gegen 110 Personen ein Schritt in die richtige Richtung. Die Entlassung von politischen Häftlingen aus dem Gefängnis bzw. dem Hausarrest war längst überfällig. Unter den Freigesprochenen befinden sich auch die Abgeordneten Gilber Caro, Ismael León, Renzo Prieto und Tony Geara.

Der in der Haft schwer misshandelte Abgeordnete Juan Requesens wurde bereits am 28. August aus der Haftanstalt Helicoide in den Hausarrest überstellt. Ich fordere auch in seinem Fall die sofortige Einstellung des Gerichtsverfahrens. Es kommt nun darauf an, dass weitere Maßnahmen folgen. Nur freie, faire und glaubwürdige Wahlen können Venezuela einen Ausweg aus der Krise ermöglichen. Die vollständige Rehabilitierung potenzieller Kandidaten ist dabei nur einer von mehreren weiterhin notwendigen Schritten.

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