Die bolivianische Generalstaatsanwaltschaft hat beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) Anzeige gegen Ex-Präsident Evo Morales wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erstattet. Der wegen Wahlmanipulation über Mexiko nach Argentinien geflüchtete ehemalige Koka-Bauer hatte von seinem Exil aus Anhänger dazu aufgerufen, Straßen zu blockieren und mehrere Städte von der Versorgung mit Lebensmitteln sowie dem Zugang zu Ärzten und Sauerstoff abzuschneiden. In Bolivien selbst wurde Morales bereits wegen Terrorismus und Finanzierung terroristischer Aktivitäten angeklagt. Ebenfalls wird gegen ihn wegen einer angeblichen Beziehung zu einer Minderjährigen ermittelt.
Mindestens vierzig Patienten sind während der zwölftägigen Tumulte laut Angaben der Übergangsregierung deshalb wegen fehlender Versorgung gestorben. „Diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind das Werk einer kriminellen Organisation, deren Kopf Evo Morales ist“, so Übergangspräsidentin Jeanine Áñez. Mehrere Anwälte sind nach Den Haag gereist, um die Anklageschrift offiziell der Staatsanwaltschaft des IStGH vorzulegen. Laut dem Rechtsanwalt José María Cabrera kann der Fall von der bolivianischen Justiz nicht angenommen werden, da das Strafgesetzbuch keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorsieht und es Richter gibt, die mit der linksgerichteten Morales-Partei „Movimiento al Socialismo“ (MAS) verbunden sind.
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