„Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bolivien weiterhin gewarnt. Einreisen sind nur auf dem Luftweg und nur unter strengen Auflagen gestattet. Eine Einreise auf dem Landweg ist nicht möglich. Das Reisen im Land ist nur sehr eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Die seit dem 22. März 2020 geltenden Maßnahmen wurden gelockert. Vom 1. bis 30. September 2020 gelten folgende Beschränkungen: Im Allgemeinen gilt von Montag bis Freitag eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr. Am Wochenende gilt die Ausgangssperre von 16 bis 5 Uhr. Für einzelne Regionen können kurzfristig abweichende Regelungen festgesetzt werden. In La Paz ist der Ausgang montags bis freitags nur jeden zweiten Tag erlaubt, abhängig von der letzten Ziffer der Ausweisnummer (gerade bzw. ungerade). Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden“.
Auswärtiges Amt, 15. September
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