Corona-Pandemie in Panama: Grundsätzliche Einreisesperre wird aufgehoben

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Ab dem 12. Oktober 2020 ist die Einreise auch wieder für Personen ohne Wohnsitz in Panama erlaubt (Foto: elcanaldepanama)
Datum: 08. Oktober 2020
Uhrzeit: 15:49 Uhr
Ressorts: Panama, Welt & Reisen
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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„Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama derzeit gewarnt. Panama ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas. Panama ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ein verpflichtender PCR-Test resultiert. Derzeit besteht eine grundsätzliche Einreisesperre. Einreisen sind nur panamaischen Staatsangehörigen und Residenten erlaubt. Reisende müssen einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der mindestens 96 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, und eine 14-tägige Quarantänepflicht beachten. Ab dem 12. Oktober 2020 ist die Einreise auch wieder für Personen ohne Wohnsitz in Panama erlaubt. Panamaer, Residenten sowie Ausländer, die beabsichtigen, ab dem 12. Oktober 2020 einzureisen, müssen einen negativen COVID-19-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.

Reisende, die ohne negativen COVID-19-Test einreisen, müssen bei Ankunft einen Test auf eigene Kosten durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, wird die Person zunächst für sieben Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Nach Ablauf der siebentägigen Quarantäne erfolgt ein neuer Test. Bei negativem Ergebnis ist die Quarantäne beendet, falls dies positiv ausfällt, muss der Reisende weitere sieben Tage in staatlicher Quarantäne verbringen. Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich. Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis zunächst 11. Oktober 2020 vollständig eingestellt. Es gibt derzeit Ausnahmen für sogenannte humanitäre Flüge und für Flüge mit Zwischenlandung in Panama für einen Weiterflug. Verbindliche Informationen zu den Flugverbindungen kann nur die betreffende Fluggesellschaft geben.

Panama hat Mitte März 2020 den Ausnahmezustand verhängt. Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr, an Sonntagen gilt eine generelle Ausgangssperre. In einzelnen Provinzen kann es in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage zu abweichenden Einschränkungen kommen. Ein Großteil der Hotels, Museen sowie weitere touristische Sehenswürdigkeiten (z.B. Besucherzentrum Panama-Kanal) sind aktuell geschlossen. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Über bestehende Einschränkungen und geplante Lockerungen des öffentlichen Lebens informiert das panamaische Gesundheitsministerium.

Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden“.

Auswärtiges Amt, 8. Oktober

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