Meinungs- und Pressefreiheit sind auf Kuba unerwünscht. Das bekommt aktuell der Kolumnist der Washington Post, Abraham Jiménez Enoa zu spüren, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Der freie Journalist wurde am 2. Oktober 2020 von drei Beamten der kubanischen Staatssicherheit in Handschellen abgeführt, einer Leibesvisitation unterzogen und in deren Hauptquartier fast fünf Stunden lang verhört sowie bedroht.
Wie andere Journalisten auf der Karibikinsel auch, wurde Abraham Jiménez Enoa innerhalb des letzten Jahren verstärkt an der Ausübung seines Berufs gehindert und eingeschüchtert. Während des Verhörs wurde er mit Nachdruck aufgefordert, seine Tätigkeit für die Washington Post zu beenden. Falls er dem nicht nachkomme, würde dies strafrechtliche Folgen für ihn und seine Familie nach sich ziehen. Die IGFM fordert, dass die kubanische Regierung die Tätigkeit von Journalisten wie Abraham Jiménez Enoa nicht mehr behindert und die Pressefreiheit auf Kuba respektiert.
„Eine freie Presse und unabhängige Berichterstattung sind essentiell, um Missstände aufzudecken, das Handeln der Regierung kritisch zu hinterfragen und die Bürger objektiv zu informieren. All das ist allerdings von Seiten des kubanischen Regimes unerwünscht. Verschleierung, Gleichschaltung der Medien, Gefängnisstrafen und Einschüchterung der unabhängigen Journalisten sind auf der Karibikinsel an der Tagesordnung“, erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM.
Internetsperre und Verweigerung der Reisefreiheit
Abraham Jiménez Enoa ist ein freier Journalist und Mitbegründer des kubanischen Online-Literaturmagazins El Estornudo. In der spanischen Ausgabe der Washington Post erscheint eine monatliche Kolumne von ihm. Im lokalen Nachrichtenmagazin Gatopardo, berichtet er über das Leben auf Kuba. Während des gesamten letzten Jahres wurde Abraham Jiménez Enoa mehrfach von den kubanischen Behörden schikaniert und ihm wurde die Ausübung seiner journalistischen Arbeit erschwert. „Genau wie einige seiner Kollegen wurde er zum Beispiel daran gehindert, sein Haus zu verlassen. Zeitweise wurde ihm sogar das Internet abgestellt – besonders häufig an Tagen, an denen es viel zu berichten gab“, so die IGFM. Zudem dürfe er nach Informationen der in Frankfurt ansässigen Menschenrechtsorganisation das Land nicht verlassen.
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