„Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten. Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte der Ansteckungen sind zurzeit die Provinzen Havanna, Ciego de Àvila und Sancti Spίritus.
Die Einreise ist gegenwärtig nur in Ausnahmefällen mit Sondergenehmigung möglich. Ab 15. Oktober 2020 ist geplant, die touristische Einreise nach Varadero zu ermöglichen, s.a. Abschnitt Besonderheiten in den Regionen. Eine Durchreise durch Kuba ist aufgrund der geschlossenen Landesgrenzen zurzeit nicht möglich. Die Ausreise aus Kuba ist für Ausländer weiterhin möglich. Es gibt derzeit nur einzelne Sonderflüge zwischen Kuba und Europa. Ab dem 31. Oktober 2020 sind Flüge von Deutschland auf die Ferienhalbinsel Varadero geplant, die Touristen mit Hotelbuchung – bisher nur in Varadero – zur Verfügung stehen sollen.
Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes sind weiterhin eingeschränkt, auch wenn viele coronabedingte Maßnahmen auch in Havanna aufgehoben wurden. Die meisten Hotels sind geschlossen, auch andere touristische Dienstleistungen (Autovermietung, Ausflüge, Überlandreisen) werden derzeit nicht oder nur eingeschränkt angeboten. Der öffentliche Verkehr zwischen Havanna und den umliegenden Provinzen ist nur mit Sondergenehmigung möglich. Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen hohe Geldstrafen.
Touristische Reisen auf Cayo Coco, Cayo Guillermo, Cayo Largo del Sur, Cayo Santa Maria und Cayo Cruz sind von Kanada aus möglich. Reisende müssen per Direktflug auf die jeweilige Insel anreisen und sich bei Einreise einem obligatorischen Corona-Schnelltest unterziehen. Ab dem 15. Oktober 2020 soll auch Varadero in dieser Weise geöffnet werden. Reisende sind in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Besuche auf der Hauptinsel sind nicht möglich. Eine konsularische Unterstützung ist dort nur begrenzt möglich“.
Auswärtiges Amt, 14. Oktober 2020
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