Kuba: Drei Jahre „Schutzhaft“ für Bürgerrechtler

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Auf Kuba wurden erneut zwei Mitglieder der Bürgerrechtsbewegung Unión Patriótica de Cuba (UNPACU) willkürlich inhaftiert (Foto: unpacu)
Datum: 10. November 2020
Uhrzeit: 13:37 Uhr
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Autor: Redaktion
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Gefängnis ohne Verbrechen: In Demokratien unvorstellbar, in Diktaturen keine Seltenheit ist die sogenannte „Schutzhaft“. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, wurden erneut auf Kuba zwei Mitglieder der Bürgerrechtsbewegung Unión Patriótica de Cuba (UNPACU) willkürlich inhaftiert. Yulisneis Richard Viel und Roilán Álvarez Rensoler wurden zu ein beziehungsweise drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ihnen werden „Gefährdung der Gesellschaft“ und „Ungehorsam“ vorgeworfen.

„Das kubanische Gesetzbuch sieht Freiheitsstrafen von ein bis vier Jahren für Delikte vor, die gar nicht begangen wurden. Diese „Schutzhaft“ legalisiert den Missbrauch staatlicher Willkür gegen Kritiker und öffnet Tür und Tor für Schikanen, Bedrohung von Familien und für das Wegsperren von Regimegegnern“, kritisiert Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM.

„Gefährdung der Gesellschaft“

Der 36-jährige UNPACU-Aktivist Yulisneis Richard Viel, der aus Palma Soriano stammt, wurde aufgrund einer durch ihn bestehenden sogenannten „Gefährdung der Gesellschaft“ (spanisch: Peligrosidad Social Pre delictiva) am 4. November 2020 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Schon in der Vergangenheit wurde er für seine politischen Aktivitäten bestraft, etwa nachdem er im Jahr 2019 mit weiteren Aktivisten gegen die Repression durch die kubanischen Behörden und das Verfassungsreferendum der kubanischen Kommunistischen Partei demonstrierte.

Der in der ostkubanischen Stadt Mella lebende Roilán Álvarez Rensoler wurde am 24. Oktober 2020 aufgrund angeblicher illegaler Verwendung von Lebensmitteln verhaftet. Als Strafe sollte er einen hohen Geldbetrag zahlen, was er verweigerte. Daraufhin teilten ihm die Polizisten mit, dass er aus der Haft entlassen sei, er seine erworbenen sechs Speiseölflaschen aber nicht mitnehmen dürfe. Dies verweigerte der kubanische Aktivist, worauf er von der Polizei verprügelt wurde und fünf Tage im anschließenden Polizeiarrest mit einem Hungerstreik protestierte. Danach kam er frei, wurde aber am 3. November 2020 von der Polizei aufgefordert, am selben Tag vor Gericht als Angeklagter zu erscheinen. Álvarez hatte weder Zugang zu einem Anwalt, noch durfte er sich selbst zur Anklage äußern. Er wurde in einem Schnellverfahren zu einer einjährigen Haftstrafe in Isolationshaft wegen „Ungehorsam“ verurteilt.

Jährlich 3.000 Personen ohne Verbrechen verurteilt

Diese so genannten „vorbeugenden Sicherheitsmaßnahmen“ sind im kubanischen Strafgesetz in den Artikeln 73 bis 84 verankert und resultieren in Freiheitsstrafen von ein bis vier Jahren. Nach Schätzungen kubanischer Menschenrechtsexperten werden jährlich knapp 3.000 Personen in Kuba verurteilt ohne jemals ein Verbrechen begangen zu haben. „Der vorgeschobene Grund der jüngsten Verhaftungen zeigt, wie absurd und unfair die kubanische Rechtssprechung ist und dass solche Urteile einzig und allein gegen Regimekritiker gerichtet sind“, so die IGFM. Die 130 Aktivisten der UNPACU, der größten Demokratiebewegung des kommunistischen Landes, haben in der Vergangenheit immer wieder gegen dieses Gesetz protestiert..

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