Der Rat der Europäischen Union hat die Sanktionen gegen Venezuela bis zum 14. November 2021 verlängert.
Die Entscheidung wurde vor dem Hintergrund der anhaltenden politischen, wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Krise in Venezuela getroffen, die durch anhaltende Maßnahmen die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte untergräbt. Zu den Maßnahmen gehören ein Embargo für Waffen und Ausrüstung zur internen Repression sowie ein Reiseverbot und das Einfrieren der Vermögenswerte von 36 auf der Liste aufgeführten Personen in offiziellen Positionen, die für Menschenrechtsverletzungen und/oder für die Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verantwortlich sind.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, gemeinsame demokratische Lösungen zu fördern, um dem Land politische Stabilität zu verleihen und es ihm zu ermöglichen, die dringenden Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen. Die gezielten Maßnahmen sind flexibel und reversibel und sollen der venezolanischen Bevölkerung nicht schaden. Der entsprechende Rechtsakt wird am 13. November 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Leider kein Kommentar vorhanden!