Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien. Das Nachbarland von Chile, Bolivien, Paraguay, Brasilien und Uruguay gehört zu den weltweit am meisten von COVID-19 betroffenen Ländern. Die Zahl der täglichen COVID-19-Neuinfektionen sinkt langsam, ist aber weiterhin auf sehr hohem Niveau. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Buenos Aires sowie weitere Großstädte wie Rosario und Córdoba, ebenso die Region Nordwesten (Salta) und Feuerland. Argentinien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Einreise
Argentinische Staatsangehörige und Personen mit gültiger Aufenthaltserlaubnis (DNI) bzw. gültigem Visum dürfen einreisen. Die argentinischen Behörden informieren, welche Landesgrenzen hierfür geöffnet sind. Staatsangehörige der Nachbarländer sowie Personen mit ständigem Wohnsitz im Nachbarland dürfen aus angrenzenden Staaten einreisen, aber nur per Flugzeug über den Flughafen Ezeiza und per Schiff über den Fährhafen (Buquebus) für Reisende aus Uruguay. Voraussetzung ist eine 48 Stunden zuvor online abzugebende eidesstattliche Erklärung, ein negativer PCR-Test und eine für Argentinien gültige Krankenversicherung.
Die Einreise mit „Touristenstempel“ über das Nachbarland ist für sonstige Staatsangehörige weiterhin nicht möglich. Die Einreise mit Touristenstatus aus Europa und anderen Ländern auf dem Luft-, See und Landweg ist nur mit Sondervisum oder Sondergenehmigung möglich, die vom zuständigen argentinischen Konsulat nur für dringende Notfälle erteilt wird. Diese Einreisenden unterliegen einer 14-tägigen, verpflichtenden häuslichen Quarantäne.
Für den 6. Dezember 2020 wurden Lockerungen der Einreise- und Quarantänevorschriften angekündigt, eine visafreie Einreise zu rein touristischen Zwecken wird jedoch nicht möglich sein. Informationen veröffentlich dazu in Kürze die argentinische Ausländerbehörde (Migraciones).
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise vom Nachbarland auf dem Landweg zwecks unmittelbarer Ausreise ist möglich. Eine entsprechende Genehmigung, z.B. für Camper, kann beim argentinischen Konsulat im Aufenthaltsland beantragt werden.
Reiseverbindungen
Es finden in eingeschränktem Maße kommerzielle Flüge statt, Informationen werden von den Fluggesellschaften veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Die seit dem 20. März 2020 geltende Ausgangssperre (ASPO) die nur aus wichtigem Grund (Arbeit, Einkäufe, Gang zur Apotheke etc.) sowie für begrenzte und genau reglementierte Freizeitaktivitäten unterbrochen werden darf, wurde am 9. November 2020 regional differenziert. U.a. für den Großraum Buenos Aires gilt seither die „obligatorische räumliche Distanzierung“ (DISPO), in stärker betroffenen Regionen bleibt die Ausgangssperre bestehen. Auch innerhalb der Provinzen sind die Beschränkungen je nach Lage vor Ort unterschiedlich streng. Für Bezirke („partidos“) mit fortbestehender ASPO ist für Bewegungen außerhalb der unmittelbaren Wohnumgebung ist eine online zu beantragenden Ausnahmegenehmigung („Certificado Unico de Circulación“) erforderlich. Bei Verstößen ist mit Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Für Regionen mit DISPO gelten für alle Betätigungen vorgeschriebene Verhaltensregeln („protocolos“) und Einschränkungen. Die Versammlung von Personen ist grundsätzlich auf maximal 10 unter freiem Himmel beschränkt. Im Großraum Buenos Aires sind die meisten Geschäfte und Unternehmen sowie die Bars und Cafés mit einer Kapazität von ca. 30% geöffnet. Für Reisen im Inland ist ein Online-Anmeldeverfahren vorgesehen, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in fast allen Bereichen zwingend vorgeschrieben.
Auswärtiges Amt, 4. Dezember 2020
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