Peru will Flugverkehr mit Europa wieder aufnehmen

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Der Flugverkehr mit Europa soll am 15. Dezember 2020 wieder aufgenommen werden (Foto: Archiv)
Datum: 10. Dezember 2020
Uhrzeit: 14:26 Uhr
Ressorts: Peru, Welt & Reisen
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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„Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird derzeit gewarnt, das südamerikanische Land ist von COVID-19 stark betroffen und als Risikogebiet eingestuft.

Einreise

Die Grenzen auf dem Land- und Seeweg werden seit dem 1. November 2020 nach und nach geöffnet. Die Regionen können dabei selbst entscheiden, wie sie diese Grenzöffnung umsetzen und wie sie mit dem Passagierverkehr verfahren. Es ist noch offen, welcher Personenkreis wieder einreisen kann. Der Flugverkehr mit Europa soll am 15. Dezember 2020 wieder aufgenommen werden. Ob damit auch touristische Einreisen wieder möglich sein werden, ist noch nicht bekannt.

Durch- und Weiterreise

Derzeit sind die Landgrenzen noch geschlossen. Es lässt sich noch nicht abschätzen, wie die Grenzöffnungen erfolgen werden und welcher Personenkreis durch –und weiterreisen darf. Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist bereits möglich.

Reiseverbindungen

Eine allmähliche Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs hat begonnen. Angeflogen werden neben Kolumbien, Ecuador, Panama, Paraguay, Uruguay, Bolivien und Chile weitere 25 Flugziele in 10 Ländern in Süd- und Mittelamerika, der Karibik, den USA und Kanada. Die Flugdauer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Ab dem 15. Dezember 2020 soll der Flugverkehr nach Europa mit den Zielen Barcelona, Madrid, London, Paris und Amsterdam wieder aufgenommen werden.

Beschränkungen im Land

Die peruanische Regierung hat den im März 2020 ausgerufenen Ausnahmezustand bis einschließlich 1. März 2021 verlängert. Es gilt in ganz Peru eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 24 Uhr bis 4 Uhr. Zudem gilt ein generelles Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen. Die touristische Infrastruktur steht noch nicht wieder zur Verfügung.

Hygieneregeln

In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen.

Auswärtiges Amt, 10. Dezember 2020

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